Krieg um Fruchtsaftbärchen Janina Rauers, 05.08.2010 14:54 Uhr
Bunt, saftig, süß - und mit hohem Streitpotential ausgestattet: Um apothekenexklusive Fruchtsaftbärchen tobt ein erbitterter Kampf. Aktuell geht es um Mindesthaltbarkeitsdaten und den Vitamin-C-Gehalt der Süßigkeiten. Für die Hersteller und Vertreiber sind dies keine Bagatellen: Es geht um 2000 bis 3000 Tonnen Süßigkeiten und um einen Markt im zweistelligen Millionenbereich. In der Branche kennt man sich, Lieferanten und Konkurrenten sind eng miteinander vernetzt. Seit Jahren beschäftigten die süßen Bärchen Rechtsanwälte und Gerichte.
Aktuell geht der Naturkosthandel „Honig-Bär“ im hessischen Hünstetten gegen den bayerischen Konkurrenten Alpenland vor. Firmenchef Franz Markl hatte sich Mitte Juli beim Gesundheitsministerium in München und beim Verbraucherschutzamt des Landratsamts Weilheim-Schongau über die Fruchtsaftbärchen von Alpenland beschwert.
Der Vorwurf: Auf den Verpackungen der Süßigkeiten werde eine Haltbarkeit von 30 Monaten garantiert, bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) dagegen seien nur 18 Monate hinterlegt. Verbraucher könnten so getäuscht und Apothekern bei der Abnahme größerer Produktmengen höhere Rabatte gewährt werden, kritisiert Markl. Zudem bezweifelt er, dass der Vitamin-C-Gehalt über zweieinhalb Jahre konstant bleibt.
Alpenland weist die Kritik zurück: Die Qualität sei garantiert, so Geschäftsführerin Annelie Richter gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das jeweilige Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Fruchtsaftbärchen werde „grundsätzlich und ausnahmslos in enger Abstimmung mit der Qualitätssicherung vorgenommen“. In der Lauer-Taxe werde die Haltbarkeit von 30 Monaten allerdings vorlaufbedingt erst ab dem 15. August veröffentlicht.
Alpenlands Hersteller Efruti übernimmt nicht die volle Garantie für 30 Monate: Die meisten Fruchtgummis würden abhängig von den Zutaten und einer eventuellen flüssigen Füllung mit einer Mindesthaltbarkeit von 12 bis 18 Monate an den Vertreibenden geliefert, sagte ein Efruti-Sprecher auf Nachfrage. Falls der Kunde ein verlängertes Mindesthaltbarkeitsdatum wünsche, müsse er schriftlich erklären, dass er die Qualität selbst überprüfe, so der Hersteller.
Derweil lassen Gesundheitsministerium und Landratsamt aufgrund von Markls Schreiben die Alpenland-Fruchtsaftbärchen im Labor überprüfen. Mit einem Ergebnis ist frühestens Anfang September zu rechnen.