Patientenbezogene Daten sind streng geschützt. Fehler können dennoch passieren. Eine Apothekerin aus Sachsen hat von der Knappschaft einen Antrag auf Kostenübernahme einer Inhalierhilfe erhalten – mit dem Fall hatte sie jedoch nichts zu tun. Auf dem Schreiben, das eine ganz andere Apotheke betraf, war das Rezept mit den kompletten persönlichen Daten des Versicherten abgebildet.
Die Apothekerin erhielt das Fax Ende Oktober; es handelte sich um den Antrag zur Kostenübernahme, den die Clearingstelle des Verbands in digitaler Form an die Kasse geschickt hatte. Auf dem Rezept eines Kinderarztes war die Inhalierhilfe Vortex mit Kindermaske Frosch von Pari verordnet, die bei Kindern ab zwei Jahren eingesetzt werden kann. Außerdem war die Diagnose „Hausstaubmilbenallergie mit Bronchialasthma“ vermerkt.
Mit dem Schreiben wurde die Übernahme der Kosten in Höhe von rund 32 Euro beantragt. Das Formular wurde vom Fachzentrum der Knappschaft in Frankfurt abgestempelt, enthielt aber noch keine Entscheidung. Somit war unklar, warum das Fax überhaupt verschickt wurde und warum die falsche Apotheke das Dokument erhielt.
Die Pharmazeutin fragte bei der Clearingstelle nach. Ein Mitarbeiter erklärte, dass das Fax nicht aus seinem Haus gekommen sei. Ohnehin habe die tatsächlich betroffene Apotheke die Genehmigung längst erhalten. Der Verband wollte sich auf Nachfrage der Pharmazeutin nicht in den Vorgang einschalten.
Der Knappschaft ist die Datenpanne nicht bekannt: „Ich wüsste nicht, dass da etwas passiert ist“, sagt ein Sprecher. Zur Kasse gehören rund 100 Geschäfts- und Beratungsstellen. Die Knappschaft bearbeitet Leistungsanträge zur Hilfsmittelversorgung in fünf Fachzentren in Herne, Dinslaken, Frankfurt, Halle und Saarbrücken. Die regionale Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Versicherten.
Zu einer Verwechslung ist es Mitte Oktober bei Protaxplus gekommen. Die Rezeptprüffirma hatte im Auftrag der Pronova BKK gegenüber Apotheker Wolfram Schmidt aus Niedersachsen eine Absetzung von etwas mehr als 820 Euro angekündigt und die Kopien der Rezeptimages beigefügt. Allerdings waren die Patienten zuvor in keiner seiner vier Apotheken. Besonders brisant: Protaxplus selbst hatte ab Herbst 2011 im Auftrag der Novitas BKK sowie den mittlerweile fusionierten BKK vor Ort und BKK Hoesch Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern ausgesprochen.
Der Schutz von sensiblen Versichertendaten ist auch in Apotheken ein wichtiges Thema. Mitarbeiter müssen in der Offizin laut Rechtsanwältin Julia Dönch eine vertrauliche Beratung schaffen, etwa durch Abstandhalter oder Verkaufsnischen. Datenschutzrechtlich problematisch ist bei einem Apothekenkauf die Mitnahme der Datenbank mit den Kundenkarten. Dem Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zufolge drohen je nach Sachverhalt Geldbußen von bis 300.000 Euro.
APOTHEKE ADHOC Debatte