Krankenkassen

AOK schickt Rabatt-Berater in Apotheken

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Berlin -

Wenn sich Krankenkassen um die Umsetzung ihrer Rabattverträge kümmern, dann meist in Form von Retaxationen. Doch es geht auch proaktiv: In Niedersachsen sind derzeit rund 30 „AOK-Berater“ in Arztpraxen und Apotheken unterwegs, um die Rabattquoten zu besprechen. Die Apotheken werden angerufen, wann ein Mitarbeiter der Kasse zur Schulung vorbeikommen darf.

Ein Sprecher der Kasse erklärte die Aktion auf Nachfrage: „Wir haben uns für das laufende Quartal im Rahmen unserer Arztpartner-Beratung den Informationsschwerpunkt 'Rabattverträge' gesetzt.“ Die AOK-Berater würden in diesem Zusammenhang auch auf Apotheken zugehen. „Wir haben für rund 400 Apotheken ein Informationsblatt vorbereitet, auf dem anschaulich und grafisch aufbereitet die individuelle Abgabe von Rabattarzneimitteln dargestellt wird“, so der Sprecher.

Jede fünfte Apotheke im Bundesland wurde demnach über ihre Rabattquote informiert – und das sehr detailliert. Das individualisierte Informationsblatt weist den Arzneimittelumsatz, die Gesamtzahl der abgegebenen Packungen und die der nicht rabattierten sowie die daraus resultierende „Rabattumsetzungsquote“. Als Referenz wird in einem Säulendiagramm der Durchschnittswert der niedersächsischen Apotheken verglichen, allerdings deren Top-Quartal.

Doch damit nicht genug: Die Apotheke bekommt auch aufgeschlüsselt, wie oft der Austausch jeweils wegen pharmazeutischer Bedenken, Nichtverfügbarkeit oder eines dringenden Falls ausgeblieben war – und wann kein Sonderkennzeichen vergeben wurde. Das Kuchendiagramm weist zudem aus, wie oft der Patient sein Wunscharzneimittel verlangte.

Auch für diese Einzelwerte gibt es Vergleichszahlen. So kann der Apotheker sehen, mit welcher Begründung seine Kollegen die Rabattverträge am häufigsten nicht beachteten. Interessant auch die Statistik zu den Herstellern: Hier sind die Top 4 gelistet, die in der Apotheke abgegeben wurden, wenn ein Nichtverfügbarkeitskennzeichen aufgedruckt war.

Zu den Statistiken gibt es noch ein Informationsblatt mit einer Art kleinem Einmaleins der Rabattverträge. Die AOK erklärt, dass die Arzneimittel nur ausgetauscht werden darf, wenn die Wirkstärke identisch ist, die gleiche Packungsgrößenkennzeichnung vorliegt, mindestens eine Indikation übereinstimmt und eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform besteht. „Ein rabattiertes Arzneimittel, das diese Kriterien erfüllt, muss vorrangig abgegeben werden“, erinnert die Kasse.

Die AOK weist schließlich auf die vier Optionen hin, in begründeten Einzelfällen den Austausch nicht vorzunehmen. Die nachvollziehbare Begründung müsse handschriftlich mit Datum und Unterschrift auf dem Rezept vermerkt werden.

Diskussionen gibt es dem Sprecher zufolge seitens der Kasse in diesen Fällen nicht: „Wenn pharmazeutische Bedenken gegen die Abgabe eines rabattierten Arzneimittels sprechen, vermerkt der Apotheker eine kurze Begründung auf dem Rezept. Diese Begründung ist in aller Regel nachvollziehbar und führt entsprechend auch nicht zu einer Rückfrage.“

Ziel der Aktion ist laut AOK, den Apotheken eine nützliche und hilfreiche Information zum Thema Rabattarzneimittel zu bieten. „Selbstverständlich liegt es auch in unserem Interesse, im Sinne der Versichertengemeinschaft für eine hohe Akzeptanz des rabattfähigen Marktes zu werben“, so der AOK-Sprecher.

In den vergangenen Tagen hätten die Mitarbeiter der Kasse bereits 50 Apotheken entsprechend beraten. „Die Resonanz war durchweg positiv, die zusammengestellten Informationen wurden interessiert aufgenommen und als gute Möglichkeit zur Selbst- beziehungsweise Markteinschätzung gesehen“, so der Sprecher.

Ein Einzelfällen hat das Angebot aber wenn nicht für Verärgerung, so zumindest für Verwirrung gesorgt: Denn während die AOK in den meisten Apotheken die größte Versichertengruppe stellt, ist die Kasse in Wolfsburg vergleichsweise unbedeutend. Wegen des VW-Stammwerks haben die Deutsche BKK und die Audi BKK im lokalen Wettbewerb die Nase vorn.

Umso erstaunter war man in einer Wolfsburger Apotheke, als die Mitarbeiterin der AOK Niedersachsen anrief und die Rabattvertrags-Schulung anbot. „Wir haben einen AOK-Anteil von höchstens 15 Prozent, vor allem aber eine Rabattquote von rund 90 Prozent“, ist der Apothekenleiter überzeugt. Für eine Schulung bestehe kein Bedarf, außerdem fehle dafür die Zeit. Er lehnte dankend ab.

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