Florian Haimerl, Inhaber der Iller-Apotheke im bayrischen Blaichach, wollte eigentlich nur einen Kostenvoranschlag über eine Inhalierhilfe zur WMF BKK schicken. Seit Februar sind Apotheken verpflichtet, dafür das elektronische Verfahren zu nutzen – aber was den Prozess eigentlich erleichtern sollte, wurde für den Apotheker zur regelrechten Odyssee.
Um Kindern das Inhalieren mit Wirkstoffen wie Salbutamol zu erleichtern, werden zu Inhalativa meist auch Hilfsmittel zur besseren Wirkstoffaufnahme verschrieben. Üblicherweise ist für einige Krankenkassen durch die Apotheke dafür vorab eine Genehmigung einzuholen. Seit Februar ist der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) verpflichtend, wie vom GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV) sowie weiteren Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich vereinbart wurde.
Jedoch scheint es diesbezüglich einige Hürden zu geben. Haimerl erhielt eine Verordnung über eine Vortex-Inhalierhilfe mit Maske für ein Kind mit Atemwegsproblemen. „Wir schickten den eKV über Vortex plus Maske an die WMF BKK. Weil das Kind aber das Salbutamol-Spray dringend anwenden sollte, gingen wir in Vorleistung und bestellten die verordnete Inhalierhilfe“, so der Apotheker.
Als nach einigen Tagen noch keine Rückmeldung zum eKV kam, erinnerte Haimerl die Krankenkasse erneut. Diesen Prozess wiederholte der Inhaber dreimal und bekam diese Erinnerungen auch innerhalb angezeigt und bestätigt. „Die Genehmigung bekamen wir dennoch nicht, es erfolgte keinerlei Rückmeldung seitens der Kasse, so dass wir nach einigen Wochen regelrechte Nachforschungen anstellten und selbst die Kasse kontaktierten“, so Haimerl.
Grotesk sei außerdem, dass die Mutter des erkrankten Kindes bei der BKK WMF arbeite: „Sie konnte den Genehmigungsprozess verfolgen und hatte diesbezüglich mit der involvierten Sachbearbeiterin Kontakt“, so der Inhaber. „Die Mutter schrieb uns daraufhin einen bösen Beschwerdebrief, in dem sie behauptete, wir würden schlampig arbeiten und hätten den eKV erst gar nicht eingereicht“, ärgert sich Haimerl.
Dabei lieferte der Inhaber die Ware auf eigene Kosten, ohne die Genehmigung bereits erhalten zu haben: „Mittlerweile ist das fast normal. Wenn wir immer so lange warten würden, bis die Genehmigung endlich eintrudelt, können wir die Patient:innen nicht versorgen, wenn sie dringend etwas brauchen.“ Umso ärgerlicher sei, dass die Kundin annahm, die Schuld liege bei der Apotheke, so Haimerl.
Um die Sache ordnungsgemäß abschließen zu können, reichte Haimerl nach zwei Monaten erneut den eKV bei der Kasse ein und fragte außerdem abermals telefonisch zum Vorgang nach: „Es hieß, die BKK WMF habe keine Einsicht in Daten oder Anträge wegen eines angeblichen Hackerangriffs. Dieser habe den Server lahmgelegt und der Zustand dauere nun schon Wochen.“ Tatsächlich hatte es zuletzt eine massive Störung beim IT-Dienstleister Bitmarck gegeben.
Umso mehr wunderte sich Haimerl, als dann „plötzlich doch eine Genehmigungsnummer“ übermittelt wurde. „Auf meine Nachfrage bei der Kasse hieß es aber, an dem Hackerschaden habe sich noch nichts geändert und es könne nichts bearbeitet werden“, so der Inhaber.
Haimerl ärgert sich besonders über die Intransparenz des gesamten Vorganges: „Wir als Apotheke senden unseren eKV irgendwohin ins Nirvana. Wir selbst wissen nicht, wer wo und wie unsere Daten erhalten hat oder nicht erhalten haben will.“ Es sei ein Prozess ohne Sachbearbeiter, Lesebestätigung und ohne jegliche Sicherheit, so der Apotheker. „Am Schluss wird die Genehmigung dann nicht anerkannt oder wieder mal von irgendjemandem angefordert.“
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