Die Anmessung von Kompressionsstrümpfen gehört in vielen Apotheken zu den wöchentlichen Aufgaben. Nicht immer können Patient:innen selbst zur Anmessung kommen, sodass mitunter ein Hausbesuch nötig wird. Doch wie sollen Inhaber:innen diesen abrechnen, wenn keine Verordnung vom Arzt vorliegt? Das fragt sich auch Diana Schneider, Inhaberin der Platanen-Apotheke in Gera. „Ich habe die Apotheke erst im November übernommen und biete die Hausbesuche derzeit noch ohne zusätzliche Kosten an. Das wird sich aber leider demnächst ändern“, so die Inhaberin.
Kompressionsstrümpfe werden häufig verordnet, sind aber ohnehin schon lange kein lukratives Geschäft mehr: „Wir verdienen mit der Anmessung im Prinzip nichts, aber die Menschen benötigen diesen Service“, so Schneider. Die Inhaberin führt die Platanen-Apotheke erst seit November: „Wir bieten derzeit den Patienten, die nicht eigenständig in die Apotheke kommen können, noch einen Hausbesuch an, der nichts extra kostet“, so die Apothekerin. Das müsse sich aber demnächst ändern. „Das ist sozusagen noch ein altes Laster der Vorbesitzerin.“
„Im Hinblick auf die derzeitige politische Situation können wir einfach nichts mehr gratis anbieten“, so die Pharmazeutin. „Mein Personal ist für die Anmessung jedes Mal etwa eine Stunde unterwegs“, so Schneider. Hinzu kämen neben dem Stundenlohn der Mitarbeiterin auch noch die Benzinkosten sowie die Fahrzeugnutzung. „Das muss man alles einkalkulieren, weil es Kosten verursacht“, so die Inhaberin.
Das Problem: „Es gibt zwar die Möglichkeit für Ärzte, einen Hausbesuch mitzuverordnen, aber manche Praxen weigern sich, weil sie der Annahme sind, solche Verordnungen gehen auf das Budget“, so Schneider. „Für einige Patienten kann es dann schwierig werden, weil sie nicht alleine zu uns in die Apotheke kommen können, aber trotzdem kein Hausbesuch verordnet wird.“
Damit Apotheken nicht auf den Kosten sitzen bleiben, muss explizit „Hausbesuch“ auf dem Rezept mit der Hilfsmittelverordnung stehen. „Aber selbst dann weigern sich manche Kassen, diesen Extraservice zu vergüten“, beklagt Schneider. „Dazu gehören unter anderem die AOK, BKK oder die IKK Classic“, berichtet sie. Diese Kassen zahlen trotz Verordnung einfach keinen Cent.
Mehr noch: „Steht ein Hausbesuch auf dem Rezept und wird durch die Kasse vergütet, wird mitunter so wenig gezahlt, dass es nicht mal dem Mindestlohn einer Mitarbeiterin entspricht“, so Schneider. Bei der Knappschaft könne für einen Hausbesuch lediglich 27,50 Euro netto abgerechnet werden. „Das ist natürlich viel zu wenig.“ So sei auch die Spanne der Vergütung sehr unterschiedlich: „Für ein und dieselbe Leistung bekommt man je nach Kasse null bis 90 Euro.“
Deswegen überlege man derzeit gemeinsam im Team, wie hoch eine angemessene Servicegebühr sein könnte: „Ich denke wir werden bei 30 bis 40 Euro Eigenleistung pro Hausbesuch landen“, so Schneider. „Damit sind wir noch günstig.“ Sie möchte trotz der Widrigkeiten weiterhin die Strumpfanmessung anbieten: „Der Bedarf ist definitiv da und die Patienten sind auf uns angewiesen. Wir müssen nur schauen, wie wir das weiterhin regeln können.“
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