Studienteilnehmer, Schwangere & Co.

Kostenlose Coronatests: Diese Personen haben Anspruch

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Berlin -

Die kostenlosen Bürgertestungen werden eingestellt. Diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, sollen laut Referentenentwurf weiterhin Anspruch auf kostenlose PoC-Tests erhalten.

Besonders vulnerable Gruppen sollen auch im Herbst weiterhin Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests erhalten, das geht aus einem Referentenentwurf zur neuen Coronavirus-Testverordnung hervor. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Schwangere, da für sie noch keine generelle Impfempfehlung vorliegt.

Die Abda informiert darüber, dass auch Minderjährige, Teilnehmer:innen von klinischen Studien und Personen, denen eine Impfung durch eine medizinische Kontraindikation verwehrt ist, Anspruch auf kostenlose Antigennachweise haben. In Kraft treten soll die Verordnung am 11. Oktober.

Für Minderjährige wird aktuell, genauso wie bei Schwangeren, keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen. Kinder ab 12 Jahren können mit einem der zugelassenen mRNA-Impfstoffe geimpft werden. Alle Jüngeren bleiben vorerst ungeimpft. Für die Altersgruppe der ab 12-Jährigen empfiehlt die Ständige Impkommission seit Mitte August auch die Impfung. Denn auf Grundlage neuer Überwachungsdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit rund 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen, kann das gesundheitliche Risiko der Impfung nun besser eingeschätzt und als gering eingestuft werden.

Teilnehmer:innen von klinischen Studien haben ebenfalls weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronatests. Nehmen die Proband:innen an Studien zur Erprobung von Coronaschutzimpfungen teil, so bleibt ihnen die Immunisierung mit einem bereits zugelassenen Vakzin über einen bestimmten Zeitraum verwehrt. Gleichzeitig gelten sie durch die Studienteilnahme, auch nach Beendigung eines Impfschemas, nicht als geimpft.

Bezogen auf Vorerkrankungen gibt es nur sehr wenige Kontraindikationen, warum sich jemand dauerhaft oder temporär nicht gegen Corona impfen lassen kann. Hierzu zählen akute Infekte mit Fieber oder Allergien gegenüber einem der Inhaltsstoffe (PEG-Allergie bei mRNA-Impfstoffen). Die meisten Fachgesellschaften sprechen sich eindeutig für eine Schutzimpfung gegen Corona aus – so beispielsweise auch die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie.

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