Bund gibt 2,5 Milliarden aus

Kosten der FFP2-Verteilung: 70 Euro pro Person

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Berlin -

Die Abgabe kostenloser FFP2-Masken über die Apotheken kostet den Bund rund 2,5 Milliarden Euro – rund 70 Euro pro bezugsberechtigter Person. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die APOTHEKE ADHOC vorab vorliegt. Darin erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch seine Beweggründe für die Honorarkürzung in der laufenden Abgabe: Durch die Ausweitung der Maskenpflicht seien „der zu erzielende Gewinn für die Apotheken“ weiter gestiegen und das wirtschaftliche Risiko der Aktion damit gefallen.

70 Euro für 15 Masken: Wer Pech hatte, hat das zu Beginn der Pandemie gezahlt. Auf dem Höhepunkt der zweiten Welle hatte aber eher der Steuerzahler Pech, findet zumindest FDP-Gesundheitspolitiker Dr. Wieland Schinnenburg: „Eine wirtschaftliche und bürokratische Katastrophe wie bei der Schutzmaskenverteilung darf sich nicht wiederholen“, fordert er. Federführend für seine Fraktion hatte er die Bundesregierung über die Kosten und die organisatorische Durchführung der FFP2-Verteilaktion ab Dezember zur Rede gestellt und zeigt sich entrüstet über die Ergebnisse: „Es ist richtig, vulnerable Gruppen zum Corona-Schutz mit Masken zu versorgen. Gesundheitsminister Spahn hat aber ein viel zu bürokratisches und teures Verfahren gewählt.“

35,3 Millionen Berechtigungsscheine hatte die Bundesregierung bei der Bundesdruckerei anfertigen lassen – aus Gründen des „kurzfristigen Handlungsbedarfs“ ohne vorherige Ausschreibung. Die hätte nämlich nach Regierungsangaben noch einmal mindestens fünf weitere Wochen in Anspruch genommen. 9,6 Millionen Euro kostete der Druck, weitere 360.000 Euro der Versand an die Kassen. Die wiederum erhielten pro versendetem Brief einen Verwaltungskostenersatz in Höhe von 60 Cent. Warum so eine groß angelegte Aktion auf dem antiquierten Weg des Papierversands und der Archivierung der Scheine in den Apotheken geschieht, ist leicht erklärt: Deutschland fehlt die digitale Infrastruktur, so etwas mit ein paar Klicks online zu machen.“ Ein vergleichbar wirksamer Schutz gegen Missbrauch wäre mit einem Verfahren, das sich auf die Online-Übermittlung von Ausweisdaten beschränkt, nicht zu erreichen gewesen“, so das BMG.

Statt der Scheine direkt die Masken zu versenden, wäre laut BMG jedoch nicht möglich gewesen, weil mit deren millionenfacher Abgabe insbesondere bei Beschaffung, Qualitätsprüfung und Beratung der Anspruchsberechtigten erhebliche Anforderungen verbunden seien – und das könnten demnach nur die Apotheken gewährleisten. „Die Apothekerschaft verfügt neben den dafür erforderlichen Selbstverwaltungs- und Distributionsstrukturen auch über die notwendigen Beschaffungswege. Dies ist bei Paketdiensten nicht der Fall“, so das BMG. Immerhin konnte Spahns Haus dann durch die Senkung des Honorars noch einmal mehrere hundert Millionen Euro einsparen.

Das wird nämlich aus den Zahlen für die Gesamtkosten deutlich: 491,4 Millionen Euro hatte das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Mitte Dezember an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) überwiesen, um die erste Abgabe zu decken. 1,2 Milliarden habe dann die erste Verteilungsrunde vom 1. Januar bis zum 28. Februar gekostet, für die zweite Runde vom 16. Februar bis zum 15. April, die dann auch ALG-II-Beziehende einschließt, veranlagt das BMG noch einmal 0,8 Milliarden Euro – plus/minus unbekannt, je nach tatsächlich erfolgter Abgabe. Die rechnerischen Unterschiede zwischen beiden Geltungszeiträumen kommen demnach durch die Absenkung des Honorars von 6 auf 3,90 Euro zustande. Dass das erste Honorar aufgrund des in einer Markterhebung ermittelten Nettoreises von 4,29 Euro zustande kam, hatte das BMG bereits Ende Januar auf Anfrage der Grünen ausgeführt. „Zudem war zu berücksichtigen, dass die Apotheken auch das wirtschaftliche Risiko der Abgabe der Masken tragen“, so das BMG.

Und genau da hätten sich bis zur Honorarsenkung die Verhältnisse geändert: Die nämlich „trägt dem Umstand Rechnung, dass durch die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten […] sowie die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Raum für die gesamte Bevölkerung der zu erzielende Gewinn für die Apotheken aus der Abgabe von Schutzmasken weiter steigt und das wirtschaftliche Risiko, beschaffte Schutzmasken nicht abgeben zu können, deutlich sinkt“. Außerdem habe sich die Marktverfügbarkeit von FFP2-Masken erheblich verbessert und damit die Beschaffungskosten reduziert. Eine weitere vom BMG in Auftrag gegebene Stichprobe habe ergeben, dass der durchschnittliche Großhandelspreis für zertifizierte FFP2-Masken bis Ende Februar von 1,62 Euro auf eine Preisspanne von 40 bis 80 Cent gefallen ist. Im Einzelhandel liegt demnach die Preisspanne derzeit zwischen 90 Cent und 1,50 Euro.

Dass mit dem Honorar auch heute noch rein rechnerisch oft mehr möglich ist als vorgeschrieben wurde, blieb natürlich auch dem BMG nicht verborgen. Allerdings hätten die Apotheken „angesichts der mit der Beschaffung und Abgabe der Schutzmasken verbundenen Kosten im Regelfall kein Interesse, mehr Schutzmasken als von der SchutzmV vorgesehen abzugeben“. Eine Überprüfung zusätzlicher Abgaben durch Apotheken sowie des Erlasses der Zuzahlung zu Werbezwecken durch die Bundesregierung sei auch deshalb „nicht zwingend erforderlich“. Zwar sei es „nach Auffassung der Bundesregierung wichtig, dass die Eigenbeteiligung tatsächlich eingezogen wird“, aber: „Grundsätzlich ist zu bemerken, dass eine Bewertung der Zulässigkeit von Werbeaktionen der Prüfung im Einzelfall vorbehalten ist.“

 

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