Apothekenrecht

Kosmetik-Apothekerin geht in Berufung Janina Rauers, 07.04.2011 12:48 Uhr

Berlin - 

Ende Januar hatte das Verwaltungsgericht Minden Kosmetikbehandlungen in den Räumen von Apotheken untersagt. Apothekerin Petra Huwald hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und will vor das Oberverwaltungsgericht Münster ziehen. Ob eine zweite Runde zulässig ist, wird noch geprüft.

Huwald bietet seit mehr als einem Jahr in ihrer Pluspunkt Apotheke Gütersloh Kosmetikbehandlungen an. Gegen ein Verbot des Kreises hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt und in erster Instanz verloren.

Die Apothekerin kann die Urteilsbegründung nicht nachvollziehen: „Die Befürchtung der Richter, dass sich meine Apotheke zu einem Drogeriemarkt entwickeln könnte, ist absurd“, sagt Huwald. In ihrer Gütersloher Apotheke führe lediglich eine der sieben Angestellten die Kosmetikbehandlungen durch - und das auch nur fünf Stunden pro Woche. Grundsätzlich sei es sinnvoll, Behandlungen in einer Apotheke anzubieten, die sich auf Hautpflegeprodukte spezialisiert habe.

Zudem fühlt sich die Apothekerin durch den Zuspruch ihrer Kunden gestärkt: Seit dem Mindener Urteil habe die Nachfrage nach Kosmetikbehandlungen stark zugenommen. Vorerst will Huwald die Dienstleistung weiterhin anbieten. Allerdings sollen die fünf Stunden nicht ausgedehnt werden. Außerdem hat die Apothekerin die von den Richtern kritisierten Massagen ganz gestrichen. Zurzeit bietet sie zwei Reinigungsbehandlungen an, darunter eine für Schüler, und eine Behandlung für reifere Haut.