Packungsgrößen

Korrektur der N-Größen verzögert sich

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Falsche Angaben in der Software belasten seit Jahresbeginn die Apotheken. Eigentlich haben der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem AMNOG das Recht erhalten, die Daten der Hersteller auf deren Kosten zu korrigieren. Doch die Umsetzung des Fehlerkontrollverfahrens ist nicht so einfach. Deshalb kommt es zunächst auf die Hersteller an.

Vergangene Woche hatte der GKV-Spitzenverband die Pharmaverbände darauf hingewiesen, dass ein Kontrollverfahren zu den Packungsgrößen durchgeführt wird. Dabei wollen die Kassen von den Erfahrungen profitieren, die sie bei der Prüfung der Generikaabschläge gewonnen haben. Das Kontrollverfahren kann je nach Bedarf auf alle Kennzeichen angewendet werden.

Die korrigierten Angaben sind laut Sozialgesetzbuch verbindlich, sowohl für die Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen und die Abschläge der Hersteller und Großhändler, als auch für die Packungsgrößen. Den Aufwand können die Kassen den betroffenen Herstellern in Rechnung stellen.

Die Umsetzung eines Fehlerkontrollverfahrens ist allerdings aufwändig, weil alle Pharmazentralnummern zu den gültigen Messzahlen zugeordnet werden müssen - was händisch erfolgen muss. Die konkreten vertraglichen und technischen Regelungen werden derzeit vom GKV-Spitzenverband und dem DAV verhandelt.

Bis das Verfahren endgültig steht, sind Apotheken und Kassen auf die Hersteller angewiesen, die ihre Daten korrekt an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) melden müssen. Zum Jahreswechsel war es wegen der Neuregelung bei der Packungsgrößenverordnung zu Unstimmigkeiten in der Software gekommen. Dem Vernehmen werden aber mit der Aktualisierung der Software am 1. Februar viele Ungereimtheiten behoben.

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