Ab kommendem Montag gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Die Masken sind in den vergangenen Wochen vor allem im Zusammenhang mit der kostenlosen Verteilung in Apotheken in den Fokus geraten. Droht den Apotheken nun ein weiterer Ansturm?
Die künftig in Einzelhandel und Nahverkehr vorgeschriebenen FFP2-Masken sind nach Auskunft des bayerischen Apothekerverbands (BAV) nicht apothekenpflichtig. Sie können daher auch im normalen Einzelhandel angeboten werden, wie ein Verbandssprecher am Dienstag bestätigte. Die Masken sind nach einem Beschluss des bayerischen Kabinetts von nächstem Montag an Pflicht.
Ob es in den kommenden Tagen zu einem Ansturm auf die Apotheken kommen werde, lasse sich nicht seriös einschätzen, sagte der Sprecher. Er gehe aber davon aus, dass die Apotheken entweder ausreichend Masken vorrätig haben oder sie schnell beschaffen können. Im Einzelhandel sind zwar einige Geschäfte wie Baumärkte, die normalerweise FFP2-Masken führen, geschlossen – allerdings haben auch viele Drogeriemärkte die Masken im Angebot. Auch online werden sie angeboten.
Die neue Regelung hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte. Die „normalen Community-Masken“ seien in der Corona-Pandemie nur zum Schutz der anderen. FFP2-Masken schützen jedoch auch den Träger selbst. Ziel sei, die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr und im Handel zu verbessern. „Die Verfügbarkeit im Handel ist ausreichend gewährleistet, also es gibt keine Mangelware FFP2“, betonte der Ministerpräsident. Die Masken seien zum Teil sogar „deutlich im Überfluss, zum Teil jedenfalls, vorhanden“.
APOTHEKE ADHOC Debatte