Apotheker im Defekt-Dilemma Carolin Bauer, 15.01.2016 10:32 Uhr
Wenn Rabattarzneimittel beim Großhandel nicht verfügbar sind, steckt die Apotheke in einer prekären Lage. Denn Krankenkassen haben sich Details in die Verträge schreiben lassen, damit sie auf jeden Fall an ihr Geld kommen. Hersteller oder Apotheke, einer muss in jedem Fall bluten. Nur der Großhandel ist fein raus. Der schwarze Peter liegt am Ende in der Offizin: Es drohen Retaxationen – oder unzufriedene Kunden.
Die Kassen sehen sich gerne als Wächter der Arzneimittelsicherheit. Nach dem Motto: Der Patient steht im Mittelpunkt – nur ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept ist ein gutes Rezept. In der Realität geht es jedoch vor allem um eines – um Geld. Als der BKK-Dienstleister Protaxplus vor vier Jahren Fehler auf BTM-Rezepten ahndete, hatten die Kassen eine neue Einnahmequelle entdeckt.
Aktuell geht es vor allem um nichtverfügbare Rabattarzneimittel und die Auslegung des Rahmenvertrags. Dort ist geregelt, dass die Apotheke die Nichtlieferfähigkeit des Herstellers belegen muss – als Nachweis werden Bestätigungen auch durch den Großhandel anerkannt. Das klingt pragmatisch, ist es aber nicht. Denn es geht nicht um die Frage, ob die Apotheke mit ihren Mitteln an das Medikament kommen konnte, sondern um den Nachweis, dass das Präparat nirgendwo verfügbar war.
Diesen Nachweis zu fordern, ist vollkommen realitätsfern. Der Hersteller wird sein Versagen nicht zugeben – zumal er als Rabattpartner saftige Vertragsstrafen riskiert. Auch die Großhändler halten sich geschickt heraus. Sie bescheinigen ihren Kunden zwar, dass ein Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht verfügbar war. Aber auch sie werden sich hüten, sich mit Auskünften über ihr Bestellverhalten in die Nesseln zu setzen. Immerhin sind sie gesetzlich zur „angemessenen und kontinuierlichen Bereitstellung“ verpflichtet. Wer gibt schon freiwillig zu, es mit dem eigenen Anspruch gelegentlich nicht so genau zu nehmen?
So sind die Bescheinigungen oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Die Position der Kassen ist nachvollziehbar. Sie wollen, dass ihre Rabattverträge umgesetzt werden. Das rechtfertigt freilich die Klauseln im Rahmenvertrag nicht: Selbst wenn die Apotheken beweisen könnten, dass ihr Großhändler im konkreten Fall nicht beliefert wurde – wer sagt denn, dass das Produkt nicht in einer anderen Niederlassung nicht doch noch im Regal gelegen hat?
Die „logistischen Gegebenheiten des Großhandels“ seien irrelevant, schrieb die DAK jüngst an eine Apotheke aus NRW. Zynischer und herablassender kann man es eigentlich nicht formulieren. Genauso gut könnte man die individuellen Probleme der Versicherten als irrelevant abtun.
Entlarvend ist auch, dass nachträgliche Korrekturen nicht anerkannt werden. Das hat mit Arzneimittelsicherheit nichts zu tun, sondern alleine mit Profitgier. Die Kassen ziehen die Verträge kaltblütig durch – das können sich die Apotheken nicht leisten. Auf der Strecke blieben sonst nämlich die Patienten.
+++ APOTHEKE ADHOC Umfrage +++
Wie gehen Sie mit Retaxationen um? Jetzt abstimmen! »