Keine Zeit für Preisbrecher Lothar Klein, 08.06.2017 11:51 Uhr
Die Bären-Apotheke in Ratingen verspricht ihren Kunden als Gegenleistung für die Abgabe eines Rezeptes eine Werkzeugbox. Damit lotet Apotheker Wolfgang Wittig in unsicheren Zeiten die Grenzen des Zulässigen aus. Aber es geht um mehr. Die Politik will das Apothekenhonorar neu ordnen. Wer jetzt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Frage stellt, liefert radikalen Liberalisierern Argumente für ein anderes Apothekensystem, kommentiert Lothar Klein.
In der Politik sind Geschlossenheit und Solidarität ein hohes Gut, wenn es um die Durchsetzung von Forderungen und Positionen geht. Das gilt insbesondere für kleinere Berufsgruppen wie die Apotheker. Nicht ohne Grund hat daher ABDA-Präsident Friedemann Schmidt als Reaktion auf das EuGH-Urteil die Kollegen aufgerufen, die Vorschriften der AMPreisV zu respektieren. Wer für den Erhalt der Preisbindung kämpft, kann Preisbrecher nicht gebrauchen.
Das hält aber offensichtlich Apotheker nicht davon ab, mit zweifelhaften Angeboten aus der Reihe zu tanzen und für sich einen kleinen Vorteil zu suchen. Solche Ausbrüche aus der AMPreisV gab es schon vor dem EuGH-Urteil – geschenkt. Nach dem 19. Oktober erhalten diese Beispiele aber politisch ein anderes Gewicht. Die Apotheker stehen unter besonderer Beobachtung der Politik. Mit dem Scheitern des Rx-Versandverbotes ist eine Diskussion über die Neuordnung des Apothekenhonorars angelaufen. Nach der Bundestagswahl wird es ernst.
Auch die ABDA sucht nach neuen Wegen. Aber am Festpreissystem für rezeptpflichtige Arzneimittel will sie festhalten. Andere wie die Grünen haben bereits eine Höchstpreisregelung ins Gespräch gebracht. Und alle warten gespannt auf das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums im Herbst. Wie die Diskussion ausgeht, lässt sich noch nicht prognostizieren.
Klar ist aber: In einem solchen politischen Umfeld erhalten Verstöße gegen die Preisvorschriften aus den eigenen Reihen eine andere Dimension. Es geht um das Festpreis-Prinzip. Wenn dieses im Lager der Apotheker nicht ernst genommen wird, liefert man den Gegnern der AMPreisV Argumente frei Haus. Darum geht es hier – und nicht um die Frage ob eine Werkzeugbox eine geringfügige Beigabe ist.
Und es gibt gute Gründe für Rx-Festpreise, hinter denen Wettbewerbsüberlegungen einzelner Apotheker zurückstehen sollten. Wer die Rx-Preise für den Wettbewerb freigeben will, will in letzter Konsequenz eine andere Apothekenlandschaft. Starke Apotheken fressen dann die Kleinen, der Gemeinwohlgedanke bleibt auf der Strecke. Das kann man so durch marktliberale Brillen sehen und für gut befinden.
Allerdings sollte man dann eine Erklärung mitliefern, wie die Arzneimittelversorgung in Zukunft aussehen soll. Schon mit Festpreisen ist die Versorgung auf dem Land in Gefahr. Unter Wettbewerbsbedingungen wäre sie vermutlich nicht mehr haltbar. Das spielte nur den Versendern in die Hände.
Und wo bleiben im Wettbewerbsmodell die Patienten? Wenn Apotheker immer wieder beschwören, dass Arzneimittel ein besonderes Gut mit pharmazeutischen Beratungsbedarf sind, kann man sie nicht als Ramschartikel vermarkten. Dann wären Arzneimittel endgültig im Reich der Schnäppchenjäger angekommen. Das kann sich niemand wünschen, vor allem die Patienten nicht.
Daher: Niemand kann natürlich Apotheker daran hindern, im Rahmen der Regeln ihren kaufmännischen Vorteil zu suchen. Dabei ist es auch zulässig, von Zeit zu Zeit die Grenzen zu testen und zu überdenken. Aber in politisch so unsicherem Umfeld ist das nicht opportun.