Nach Schließung am Donnerstag

Kölner Apotheker klagt auf Wiedereröffnung

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Köln -

Die Entscheidung des NRW-Gesundheitsministeriums, drei Apotheken in Köln zu schließen, bleibt weiterhin umstritten. Dr. Till Fuxius, Inhaber der betroffenen Apotheken, reichte nun eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt ein. Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte, dass der Apotheker damit die Wiedereröffnung seiner Betriebe erreichen will. Vorausgegangen waren der Tod einer jungen Mutter und ihres ungeborenen Kindes, die eine Glukosemischung aus der von Fuxius geführten Heilig-Geist-Apotheke einnahmen.

Das Verwaltungsgericht erklärte, dass frühestens nächste Woche über die Wiedereröffnung entschieden werde. Solange bleiben die Heilig-Geist-Apotheke, die Contzen-Apotheke und die Apotheke am Bilderstöckchen geschlossen. Die Schließung hatte das NRW-Gesundheitsministerium am vergangenen Donnerstag beschlossen, um ein Risiko für die Bevölkerung auszuschließen. Begründet wurde dies mit der weiter ungeklärten Frage, ob die Glukosemischung mit Vorsatz verunreinigt wurde.

Mit der Entscheidung setzte sich das NRW-Gesundheitsministerium über das Kölner Gesundheitsamt hinweg. Gesundheitsdezernent Prof. Dr. Harald Rau befand es für ausreichend, dem Apotheker lediglich den Vertrieb von selbsthergestellten Arzneimitteln zu verbieten. Dies verteidigte Rau am Dienstag im Stadtrat in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses. „Wir sind weiterhin sehr sicher in unserer Abwägung, dass wir verhältnismäßig, angemessen und in richtiger Einschätzung der Gefahrenlage reagiert haben.“, so der Gesundheitsdezernent.

Neben der Heilig-Geist-Apotheke wurden auch die Partnerapotheken geschlossen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die beiden Betriebe ebenfalls mit verunreinigtem Glukosepulver beliefert wurden. Rau betonte in der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses hingegen, dass dies für die vergangenen zwei Jahre ausgeschlossen werden könne. Jedoch wird die Abgabe von Glukose in der Regel nicht dokumentiert.

Die Todesfälle waren vor gut einer Woche bekannt geworden. Mutter und Kind waren bereits einige Tage zuvor gestorben, weswegen Rau und das Gesundheitsamt von mehreren Stadtratsmitgliedern für die späte öffentliche Warnung kritisiert wurden. Die Apotheken von Fuxius blieben zunächst geöffnet, durften aber nur noch originalverpackte Medikamente verkaufen. Genau dieses Recht will der Apothekeninhaber mit der Einstweiligen Verfügung zurückgewinnen.

Denn am vergangenen Donnerstag ordnete das NRW-Gesundheitsministerium die sofortige Schließung der drei Apotheken an. Nur noch Pflegeheime, mit denen ein entsprechender Versorgungsvertrag besteht, dürfen weiter von den betroffenen Betrieben beliefert werden. Die Maßnahme wird von vielen Seiten kritisiert. Einige halten Sie für überzogen, Oppositionsmitglieder im Landtag hingegen monieren, dass die Schließung zu spät erfolgte. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wird sich dazu in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwochnachmittag erklären müssen.

Die Ermittlungen der Mordkommission der Kölner Staatsanwaltschaft dauern derweil an. Untersucht wird, wie die Glukosemischung mit einem toxischen Narkosemittel verunreinigt wurde. Noch immer kann ein Verbrechen nicht ausgeschlossen werden. Eine schwangere Frau und ihr notgeborener Säugling waren an Organversagen gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glukose-Mischung aus der Apotheke zu sich genommen hatte. Die Polizei bittet Frauen, die noch Tütchen mit Glukosepulver aus einer der betroffenen Apotheken bei sich haben, dies nicht einzunehmen, sondern bei der nächsten Polizeiwache abzugeben.

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