Noch ist unklar, ob es sich im Fall der toxischen Glukosemischung in einer Kölner Apotheke um ein Versehen oder eine vorsätzliche Tat handelt. Jetzt wurde jedoch beschlossen, dass die drei infolge der Todesfälle geschlossenen Apotheken zumindest weiterhin Pflegeheime beliefern dürfen. Hierfür gelten jedoch strenge Auflagen, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit.
Die Medikamente würden fortan von externen Unternehmen geliefert und in betroffenen Apotheken lediglich umverpackt. Zudem werde es strenge Kontrollen geben. Es gelte das Vier-Augen-Prinzip, so das Gesundheitsministerium. Ausführliche Dokumentationspflichten und Stichproben durch die Behörden sollen die Sicherheit der Pflegeheimbewohner zusätzlich erhöhen.
Dass die drei geschlossenen Apotheken weiterhin die Heime beliefern dürfen, liegt an den Versorgungsverträgen. Diese sind nicht ohne weiteres auf andere Apotheken übertragbar, da hierfür umfangreiche Patientendaten weitergegeben müssten – unter anderem zu Medikation und Dosierung. Hierfür müsste jeder einzelne Heimbewohner seine Zustimmung geben. Eine Apotheke, die eigentlich für die geschlossenen Betriebe einspringen sollte, verfügt nicht über den benötigten Versorgungsvertrag. Damit ein Versorgungsengpass vermieden wird, kam nun das „Okay“ des Gesundheitsministeriums, dass die geschlossenen Apotheken weiterhin Pflegeheime beliefern dürfen.
Am Donnerstag waren die Apotheke am Bilderstöckchen, die Contzen-Apotheke und die Heilig-Geist-Apotheke in Köln auf Anweisung des Ministeriums geschlossen worden. In letztgenannter wurden vergiftete Glukosemischungen ausgegeben. Eine Frau und ihr ungeborenes Kind starben kurz nach der Einnahme des Gemischs. Die Mordkommission der Kölner Staatsanwaltschaft vernimmt derzeit Zeugen und wertet Beweismittel aus. Unklar ist aktuell, wie die Glukose in der Apotheke verunreinigt wurde.
Da Vorsatz nicht ausgeschlossen werden konnte und die drei Apotheken demselben Inhaber gehören, ordnete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zum Schutz der Bevölkerung die Schließung der Betriebe an. Den daraus resultierenden finanziellen Schaden muss Inhaber Till Fuxius vermutlich aus eigener Tasche zahlen. Wann und ob es für den Apotheker weitergeht, ist zurzeit noch unklar.
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