Nach wie vor ist das politische Schicksal des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ungewiss. Vor dem Start der parlamentarischen Beratung wollen Union und SPD das Votum der EU-Kommission abwarten. Dass kann bis Dezember dauern. Jetzt reagierten die Koalitionsfraktionen darauf und wollen die Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfungen durch Apotheker abkoppeln und mit dem Masernschutzgesetz auf den Weg bringen.
Das Masernschutzgesetzt wird am Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten. Für die anschließende Beratung im Gesundheitsausschuss liegen bereits Änderungsanträge der Koalition vor. Das Masernschutzgesetz könnte bereits im März 2020 in Kraft treten und den Apothekern damit vor der nächsten Grippeschutzimpfungssaison deren Teilnahme in Modellvorhaben sichern.
Der Änderungsantrag übernimmt die bislang im Apothekenstärkungsgesetz vorgesehenen Regelungen: Apotheker können im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen. Damit sollen sich mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen. Die Apotheker werden hierfür vorher von Ärzten geschult.
„Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände können mit Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben in ausgewählten Regionen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Apotheken mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote schließen. In den Verträgen ist zu den Grippeschutzimpfungen in Apotheken insbesondere Folgendes zu regeln: 1. die Voraussetzungen für deren Durchführung, 2. deren Durchführung, 3. deren Vergütung und 4. deren Abrechnung“, lautet die Gesetzesformulierung.
Ausgelagert aus dem VOASG hat Spahn bereits die Verordnungen zum Botendienst und zur Notdienst- und BtM-Vergütung. Das zusäzliche Abkoppeln der Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen kann auch als Indiz verstanden werden, dass Union und SPD nicht mehr an die Verabschiedung des VOASG mit dem geplanten Boni-Verbot als Antwort auf das EuGH-Urteil von Oktober 2016 glauben.
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