Schmerzmittel

Kleinere Analgetika-Packungen geplant

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Schmerz- und Fiebermittel mit Paracetamol dürfen seit April nur noch maximal zehn Gramm des Wirkstoffs enthalten. Auch die anderen apothekenpflichtigen Analgetika könnten bald nur noch in begrenzter Stückzahl verfügbar sein. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) wird mögliche Änderungen auf seiner Sitzung im Januar diskutieren.

Aktuell sind die verfügbaren Mengen von Wirkstoff zu Wirkstoff sehr unterschiedlich: Bei Diclofenac hatte der Gesetzgeber die Anwendungsdauer bei der teilweisen Entlassung in die Apothekenpflicht auf maximal vier Tage beschränkt. Die größte verfügbare Packung enthält deshalb 30 Tabletten. Naproxen-Präparate sind auf 7,5 Gramm Wirkstoff begrenzt.

Bei rezeptfreien Ibuprofen-Präparaten ist zwar die Tagesdosis auf 1200 Milligramm festgelegt, gesetzliche Vorgaben zur Packungsgröße gibt es aber nicht. Die meisten Hersteller vertreiben Produkte mit bis zu 50 Tabletten. Die größten Packungen gibt es bei den generell nicht-verschreibungspflichtigen Analgetika: Acetylsalicylsäure (ASS) und Phenazon werden als 100er Packungen angeboten. Bei ASS gibt es abgesehen von der maximalen Tagesdosis, die bei 3000 Milligramm liegt, keinerlei Vorgaben.

Angesichts der großen Unterschiede wurde im Sachverständigenausschuss die Forderung laut, Vorgaben hinsichtlich der maximalen Einzel- und Tagesdosen, Therapiedauer und Packungsgrößen nicht nur bei Paracetamol, sondern auch für die anderen Analgetika zu treffen.

Arzneimittelexperten begrüßen die angedachte Vereinheitlichung. Denn für den Verbraucher seien die bestehenden Unterschiede nur schwer nachvollziehbar. Insbesondere bestehe die Gefahr, dass Arzneimittel, die in großen Stückzahlen verfügbar sind, generell als harmlos eingeschätzt werden. Die Relationen der aktuellen Packungsgrößen suggerieren Pharmakologen zufolge zudem Unterschiede im Risikopotenzial, die in diesem Ausmaß nicht vorhanden sind.

Anders als bei Paracetamol, wo das mögliche Suizidrisiko die Diskussion beherrschte, geht es den Befürwortern der Vereinheitlichung nun vielmehr darum, eine therapiegerechte Packungsgröße festzulegen. Denn bei Fieber und leichten bis mittelschweren Schmerzen sei die Selbstmedikation ohnehin auf drei bis vier Tage begrenzt. Danach sollte ein Arzt konsultiert werden. Auch die Packungen sollten sich - unter Berücksichtigung der im Markt verfügbaren Größen - an diesen Empfehlungen orientieren.

Bei der Industrie sieht man das anders. Das Argument, die Packungen auf die Behandlung einer Schmerzperiode zu begrenzen, geht nach Ansicht des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) an der Realität vorbei. Schmerzmittel nehme der Patient in der Regel ein oder zwei Tage. Der Verbraucher sei es gewöhnt, das Arzneimittel danach wieder in den Schrank zu legen und bei Bedarf wieder darauf zurückzugreifen, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Ohnehin sehe der Verband aufgrund der geringen Nebenwirkungsmeldungen sowie der Kaufgewohnheiten der deutschen Patienten keinen Handlungsbedarf. „Die großen Packungen spielen am Markt kaum eine Rolle“, so der Sprecher. Im Sachverständigenausschuss will sich der BAH deshalb gegen die angedachten Beschränkungen aussprechen.

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