KKH: Drohbrief statt Weihnachtspost APOTHEKE ADHOC, 16.12.2019 10:16 Uhr
Post von der KKH. Die Kasse schickt aber keine Weihnachtsgrüße in die Apotheken, sondern eine „Vorabinformation“ zum Thema „angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen“. Das Schreiben ist eine eigentümliche Mischung aus Schulterklopfen, Drohung, Denunziation und Tippfehlern.
Einleitend lobt die KKH: „Wir wissen, dass Ihnen eine optimale Versorgung Ihrer Kunden am Herzen liegt. Uns ist es wichtig, Sie in diesem Anliegen zu unterstützen und eine wirtschaftliche pharmazeutische Betreuung zu gewährleisten.“ Die Kasse meint damit aber nicht, dass sie künftig nur noch Rabattverträge mit drei Partner abschließen möchte oder die Versorgung im neuen Jahr nicht mehr mit überpeniblen Retaxationen unterminieren wird.
Vielmehr will die KKH Ärzte und Apotheker ansprechen und zu wirtschaftlichem Verordnen beziehungsweise Beliefern der Rezepte anhalten. Und so erinnert die Kasse daran, dass eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung insbesondere dann erzielt werde, „wenn teure Originalpräparate durch wirkstoffgleiche preisgünstige (z. B. rabattierte) Arzneimittel ersetzt werden“. Und dass die Substitution voraussetze, dass weder das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept gesetzt wurde, „noch in der Apotheke pharmazeutische Bedenken über die Nutzung des Sonderkennzeichens 02567024 geäußert werden“.
Schon die Formulierung an sich ist etwas unglücklich: Geht es der KKH wirklich darum, dass die Apotheker ihre pharmazeutischen Bedenken nicht „äußern“, selbst wenn sie welche haben? Das mögliche sprachliche Missverständnis wäre vielleicht auch bei der Kasse aufgefallen, wenn irgendjemand den Brief noch einmal gegengelesen hätte. Davon ist allerdings nicht auszugehen, denn im Original lautet das Zitat „pharmazeutische Bedenken über die Nrial 11utzung“. Es ist nur eine Kleinigkeit, aber gerade bei diesem Thema und zu diesem Zeitpunkt fällt eine solche Schlampigkeit bei den Betroffenen negativ auf.
Die KKH kündigt gegenüber den Apothekern dann an, dass sie nicht alleine im Fokus stehen. In der Umgebung der Apotheke werde man in den nächsten Wochen Ärzte ansprechen, deren Aut-idem-Quote in den vergangenen zwölf Monaten deutlich über der arztspezifischen Vergleichsgruppe lag. „Wir weisen die Ärzte darauf hin, dass die Substitution nur in medizinisch begründeten Einzelfällen zu versagen ist. Nach unserer Erfahrung führt diese Ansprache zu einer Änderung im Verordnungsverhalten und einem verminderten Streichens des Aut-idem-Merkmals auf der Muster 16 Verordnung.“ Wiederum mit Tippfehler im Original.
Doch trotz dieser angeblich positiven Erfahrungen sieht sich die Kasse auch fast 18 Jahre nach Einführung der Aut-idem-Regelung gezwungen, die Ärzte zu erziehen. Und nicht nur diese: „Um unseren Versicherten eine dauerhaft gute und wirtschaftliche medizinische Versorgung bereitstellen zu können, sind wir als Krankenkasse auch auf eine angemessene Verwendung von Sonderkennzeichen in Ihrer Apotheke angewiesen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arzt auf die Setzung des Aut-idem-Kennzeichens verzichtet hat.“
Hier kündigt die KKH zwar nicht explizit an, die Vergabe der Sonder-PZN im vergangenen Jahr zu überprüfen, belehrt die Apotheker aber grundsätzlich: „Denn auch pharmazeutische Bedenken bestehen nur dann, wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit im spezifischen Ausnahmefall gefährdet ist.“ Auch die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) spreche von der Anwendung nur im „begründeten Einzelfall“, erinnert die Kasse. Woraus sie den Anspruch auf „zusätzliche Beratung“ ableitet, geht aus dem Brief nicht hervor.
Erwartungsgemäß kommt das Schreiben bei den Apothekern nicht sonderlich gut an. „Abgesehen davon, dass wir angesichts der Lieferengpässe derzeit wirklich andere Sorgen haben, finde ich es schon sehr bedenklich, dass Versichertengelder für die Überwachung und Kontrolle von Ärzten und Apothekern ausgegeben werden“, kritisiert eine Inhaberin.
Die KKH ist allerdings nicht die erste Kasse, die sich die Verwendung der Sonder-PZN genauer ansieht. Anfang des Jahres hatte beispielsweise die TK Apotheker angeschrieben. Man lege großen Wert darauf, dass die Sonderkennzeichen „angemessen eingesetzt werden“, hieß es, und dass man nun die aktuellen Rezeptabrechnungen überprüft habe. Die Kasse kündigte an, den Inhaber über die Entwicklung der Verwendung der Sonderkennzeichen in seiner Apotheke informieren zu wollen. Allerdings wurden laut TK sehr gezielt einzelne Apotheken angeschrieben, insgesamt weniger als 1 Prozent.
Ab 2015 machten AOK und DAK sowie später die Barmer Jagd auf Apotheker, die aus ihrer Sicht zu häufig Bedenken geltend gemacht hatten. Später stand der Einsatz der Sonder-PZN in der Akutversorgung bei der Barmer im Visier. Ist ein Austausch trotz ausführlicher Beratung nicht möglich und ist die Compliance des Patienten gefährdet, kann die Apotheke eine Einzelfallentscheidung treffen und den Faktor 6 nutzen. Mögliche Gründe können schwierige Indikationen oder Wirkstoffe sein. Wichtig ist – wie auch beim Einsatz von Faktor 5 – die Dokumentation.