Bei der Bestellung von Comirnaty für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren muss nicht mehr zwischen Erst- und Zweitimpfung differenziert werden. Hintergrund ist laut Bundesgesundheitsministerium die „gute Versorgungslage“ bei dem Impfstoff mit 10 µg je Dosis.
Der gesamte Bedarf an Comirnaty 10 µg/Dosis für Kinder kann ab Dienstag auf einem Rezept verordnet werden. Eine Differenzierung in Erst- und Zweitimpfung ist nicht mehr notwendig; dies war seit Beginn der Auslieferung üblich, um alle Zweitimpfungen in jedem Fall bedienen zu können.
Apotheken bestellen entsprechend der ärztlichen Aufträge beim Großhandel jeweils nur noch über eine der folgenden BUND-PZN:
Das BMG geht davon aus, dass die bestellten Mengen vollumfänglich beliefert werden können. Apotheken dürfen den Impfstoff selbst nicht verimpfen, da die Impfung unter 12-Jähriger durch Apotheker:innen nicht gestattet ist.
Beim Impfstoff für Erwachsene ändern sich die Höchstmengen nicht:
Laut BMG muss zwar damit gerechnet werden, dass auch weniger als 240 Dosen Comirnaty geliefert werden. Allerdings gibt es bei der Auslieferung in der kommenden Woche, für die dieselben Grenzen galten, voraussichtlich keine Kürzungen.
Für Bestellungen von Spikevax (Moderna), Covid-19-Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) und Nuvaxovid (Novavax) ist erneut keine Kontingentierung vorgesehen.
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