Ab 1. April ist die Anbindung an KIM – Kommunikation im Medizinwesen – verpflichtend. Wer dies nicht beachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Konkret geht es um eine Kürzung der TI-Refinanzierungspauschalen. Die Gedisa – deren extrem teure Anschubphase bald vorbei ist – wittert eine Chance und unterbreitet den Apotheken das Angebot sich eine KIM-Adresse zu reservieren. Für Mitglieder des Berliner Apothekervereins (BAV) ist diese vorerst kostenfrei. Ab 2025 werden die Apotheken zur Kasse gebeten.
Als Anwendung der TI soll KIM nach und nach das Fax ersetzen. KIM kann mit Standard-Mailprogrammen wie Outlook oder Thunderbird verknüpft und verwendet werden. Außerdem ist eine Einbindung in die Warenwirtschaft möglich. Eine KIM-Nachricht gleicht dem Versenden einer E-Mail. Die Nachrichten sind jedoch verschlüsselt und signiert. Öffnen Empfänger:innen die Mitteilung, wird diese entschlüsselt und kann bearbeitet werden. In einem bundeseinheitlichen Adressbuch sollen alle registrierten und geprüften KIM-Adressen aufgeführt sein. Der Weg kann zur Übermittlung von Dokumenten mit sensiblen Patientendaten genutzt werden.
Um die KIM nutzen zu können, sollen Apotheker:innen ihre kostenfreie KIM-Adresse über das Gedisa Apothekenportal reservieren – in Kombination mit einem dreijährigen Vertragsabschluss. Die Installation durch einen Techniker ist inklusive und damit ebenfalls kostenfrei.
Für BAV-Mitglieder ist die erste Gedisa-KIM-Adresse je Betriebsstätte bis 31. Dezember 2024 kostenfrei. Ab Januar werden bei Buchung der KIM-Adresse als Einzelleistung 6,50 Euro (netto) pro Monat fällig – Installationspauschale inklusive, wenn dem dreijährigen Vertrag zugestimmt wird. Außerdem sei die Buchung im Rahmen eines Kommunikationspaketes möglich.
Alle Apotheken haben auch die Möglichkeit mehr als eine KIM-Adresse über das Gedisa Apothekenportal zu buchen – zum Preis vom 6,50 Euro (netto) zuzüglich Installationspauschale in Höhe von 50 Euro (netto).
„Die Gedisa bietet Ihnen mit ihrem Angebot eine sehr preisgünstige Möglichkeit, Ihrer Verpflichtung zur Verwendung der KIM-Adresse ab dem 1. April 2024 nachzukommen“, schreibt der BAV. Auch für Apotheken, die bereits über KIM-Adressen verfügen, lohne sich ein Preisvergleich.
Dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine KIM-Lösung über den standeseigenen Digitaldienstleister Gedisa favorisiert, verwundert nicht. Schließlich will sich Apothekenportal „sukzessive als Kommunikationszentrale für Apotheker:innen“ etablieren.
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