KfW: 1 Prozent für AvP-Apotheken APOTHEKE ADHOC, 09.10.2020 15:27 Uhr
Apotheken, die durch die AvP-Pleite in Liquiditätsengpässe geraten sind, können bei der staatlichen Förderbank KfW Schnellkredite beantragen. Nach der Sitzung des Gesundheitsausschusses in dieser Woche sollen die Bedingungen angepasst werden. Zum Nulltarif wird es die Zwischenfinanzierung aber nicht geben.
Die KfW gewährt seit jeher Sofortkredite, die über verschiedene Förderprogramme abgerufen werden können. Hier gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Konditionen, die jetzt für die Apotheken angepasst werden sollen. So sollen auch Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern entsprechende Anträge stellen können.
Die Verzinsung liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 Prozent – günstiger wird es für die Apotheken nicht werden: Laut KfW muss bei den Zinssätzen das europäische Beihilferecht beachtet werden. Bei dem Zinssatz von 1 Prozent im KfW-Sonderprogramm seien die beihilferechtlichen Möglichkeiten „voll ausgereizt“.
Keine Rolle soll das Bestehen des Betriebs spielen: Der Unternehmerkredit steht zwar nur Firmen ab fünf Jahren offen; zu denselben Konditionen gibt es aber einen Gründerkredit, sodass laut KfW keine „Förderlücke“ besteht. Auch können die Kredite des KfW-Sonderprogramms vorzeitig getilgt werden, im KfW-Schnellkredit sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die ersten zwei Jahre sollen tilgungsfrei sein.
Einer KfW-Sprecherin war zu den geplanten Änderungen noch nichts bekannt. Man fördere Unternehmen, keine Branchen. Änderungen bei den Förderbedingungen müssten vom Bundesfinanzministerium (BMF) oder Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angestoßen werden. „Das ist ein langer Entwicklungsprozess, das passiert nicht auf Zuruf.“