Nachweispflicht in Bayern

Keine Tränen: Aus für Test-Gutscheine in Apotheken

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Berlin -

Die Antigen-Schnelltests für Kindergartenkinder werden in Bayern noch in diesem Monat von der Landesregierung finanziert. Ab Mai entfällt die Testnachweispflicht – und damit endet auch die Zeit der Abgabe von Berechtigungsscheinen in Apotheken. Nach einem turbulenten Monatsende im März dürften die Betriebe darüber mitunter erleichtert sein, auch wenn damit eine Corona-Sonderleistung wegfällt.

Der Bayerische Ministerrat beschloss gestern die Fortführung der Kita-Teststrategie bis Ende April. Analog zu den Schulen soll die Testnachweispflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindergärten dann ab dem 1. Mai enden, so das Kultusministerium. Für Apotheken bedeutet das, dass noch bis zum 30. April die Testung der Kita-Kinder über die Berechtigungsschein-Lösung fortgesetzt wird. Der Vertrag mit dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) sei dafür verlängert worden.

Scheine für zwei Tests möglich

Die neuen Berechtigungsscheine enthalten den Zusatz „einlösbar zwischen dem 5. April 2022 und dem 29. April 2022“ und berechtigen einmalig zum Bezug von zehn Selbsttest-Kits. Sollte sich nach Angabe der Eltern trotz Ausgabe des fünften Berechtigungsscheins im März oder des aktualisierten Berechtigungsscheins im April ein zusätzlicher Testbedarf ergeben, so können zusätzlich gesonderte Berechtigungsscheine zum Bezug von zwei Selbsttests ausgegeben werden, informiert das Familienministerium in München.

In der Lechrain Apotheke in Landsberg gingen Ende März wie in vielen anderen Betrieben sehr viele Anfragen nach Schnelltests für Kinder ein. Denn zunächst hieß es, dass die verbliebenen Scheine nur noch bis Ende März eingelöst werden konnten. Die Apotheke kam mit den Bestellungen nicht hinterher. „Es war ein stückweit chaotisch“, sagt Stefanie Dilser. Die Apothekerin ist für die Organisation der Tests verantwortlich.

Der Lieferant habe die sprunghaft gestiegene Nachfrage nicht bedienen können. „Sonst bestellen wir bis 12 Uhr mittags und haben die Ware am nächsten Tag bis 12 Uhr“, sagt sie. Zuletzt habe es sich zwei Tage hingezogen. Denn die Eltern wollen für ihre Kinder Lolli-Tests haben. Die Erziehungsberechtigten hätten eine Abholnummer erhalten und konnten in den vergangenen Tagen ihre Tests abholen. „Jetzt sind genügend Tests auf Lager.“ Auch neue Scheine seien bereits eingereicht worden.

Freiumschlag bei Online-Bestellungen

Im März seien 1000 Packungen à fünf Stück bestellt worden. Im April seien bereits 700 Packungen abgegeben worden. Eltern sind beim Bezug nicht an eine bestimmte Apotheke gebunden, wenn ein Betrieb die Tests nicht vorrätig hat, fragen viele in anderen Apotheken nach. Die Vitale Apotheke in Sonnefeld etwa wirbt damit, die Tests auch zu verschicken, wenn der Schein per Freiumschlag an die Apotheke geschickt wird.

Pro Kind kann eine Betreuungseinrichtung insgesamt zwei Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen ausgeben. Ein Schein besteht aus zwei Teilen: Einer bleibt nach der Abholung in der Apotheke. Der andere soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden. Dann erst wird der zweite Schein ausgegeben. Die Apotheken haben zu Beginn pro Schein 60 Euro Honorar erhalten, die Vergütung wurde im Anschluss gesenkt. Die Scheine müssen bis Ende des Jahres aufgehoben werden.

„Nette“ Zusatzvergütung

Aktuell können die Apotheken laut BAV einen 10er-Berechtigungsschein mit 48,80 Euro brutto abrechnen und einen 2er-Berechtigungsschein mit 9,76 Euro brutto. Die Scheine seien eine „nette“ Zusatzeinnahme gewesen, sagt Dilser. Allerdings werde sie ihnen „keine Träne hinterher weinen“. Denn wie bei vielen anderen Corona-Themen entschied die Politik teils sehr kurzfristig, was den Arbeitsaufwand in der Apotheke deutlich erhöhte. „Es wäre schön gewesen, wenn wir etwas mehr Vorlauf gehabt hätten. Außerdem binden die Tests viel Lagerkapazitäten.“

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