Nordrhein-Westfalen

Keine Null-Retax mehr bei Formfehlern

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Berlin -

Null-Retaxationen soll es in Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig nicht mehr geben. Die Kassen haben bei berechtigten Beanstandungen nur noch Anspruch auf den tatsächlich erlittenen Verlust. Die Apothekerverbände in NRW haben sich mit den Primärkassen des Landes auf eine entsprechende Anpassung des Liefervertrags geeinigt, die rückwirkend zum 1. März in Kraft tritt. Einziger Wermutstropfen: Rabattverträge sind von der Neuregelung vorerst ausgenommen.

 

Laut dem neuen Vertrag sind Retaxationen auf den „Vermögensnachteil“ der Kassen begrenzt. Gibt ein Apotheker etwa bei einer Aut-idem-Verordnung nicht eines der drei günstigsten Arzneimittel ab, wird ihm die Differenz abgezogen.

Da die Kassen nicht veröffentlichen, welche Nachlässe ihnen die Hersteller gewähren, gilt die Retax-Sperre nicht für Rabattverträge. Die Kassenverbände wollen ihren Mitgliedern aber empfehlen, von dem Mittel der Null-Retaxation keinen Gebrauch zu machen. Die Verhandlungspartner wollen das Ergebnis des Musterprozesses zu dieser Frage abwarten und sich dann wieder zusammensetzen.

Null-Retaxationen bei Formfehlern sind laut dem neuen Vertrag unzulässig. Dies gilt auch für die Novitas BKK, die BKK vor Ort und die BKK Hoesch, die seit dem Herbst 2011 verstärkt BtM-Rezepte kontrolliert und oftmals den vollen Betrag abgesetzt haben.

Die bislang erhobenen Forderungen der „Retax-Kassen“ sind von dem neuen Liefervertrag aber nicht betroffen. Allerdings verhandeln die Apothekerverbände Nordrhein (AVNR) und Westfalen-Lippe (AVWL) noch mit den drei Kassen und ihrem Landesverband über eine Lösung.

 

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