Medikationsmanagement

Keine Leitlinie ohne ABDA/KBV-Modell

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Berlin -

Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll das Medikationsmanagement erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Laut Verordnungstext soll die gesamte Medikation, einschließlich OTC-Präparate, vom Apotheker „wiederholt analysiert“ werden. Wie genau die Checks erfolgen sollen, wird allerdings offen gelassen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) will zwar eine Leitlinie veröffentlichen – diese aber an das ABDA/KBV-Modell koppeln.

 

Leitlinie und ABDA/KBV-Modell müssten parallel entwickelt werden, sagte eine BAK-Sprecherin. Schließlich sei das Medikationsmanagement ein wichtiger Bestandteil des Modells. Entscheidend sei hier die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Ärzten und Apothekern, außerdem müssten Fragen zum Informationsfluss geklärt werden.

Noch ist allerdings unklar, wann das ABDA/KBV-Modell eingeführt werden soll. Zuletzt hatte es einen Rückschlag gegeben: Ärzte in Westfalen-Lippe hatten angekündigt, ihre eigene Version zu entwickeln, bei der die Beratung – und das Honorar – den Medizinern vorbehalten bleiben sollte. Schon im April hatte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn auf eine zügige Umsetzung des ABDA/KBV-Modells gedrängt; bis Jahresende sollte es erste Ergebnisse geben.

Derweil verweist man bei der BAK auf die Leitlinie zur pharmazeutischen Betreuung. Darin werden unter anderem Details zur Patientendatei – der der Patient zustimmen muss –, zur Prüfung der verordneten Präparate und zur schriftlichen Informationen für den Patienten beschrieben. Auch spätere Telefonate beziehungsweise Gespräche sind Teil der Leitlinie, ebenso die Dokumentation erkannter arzneimittelbezogener Probleme.

 

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