Bis zum Jahr 2002 verfügte das NRF über eine Rezepturvorschrift zur Herstellung einer Kaliumiodid-Strahlenschutzlösung. Aufgrund vorhandener Fertigarzneimittel wurde die 1-prozentige Lösung aus dem Formularium entfernt.
Im Falle eines nuklearen Unfalls kann die Einnahme von Jod die schädliche Wirkung der Strahlung hemmen. Dies geschieht über die sogenannte Schilddrüsenblockade: Da das Organ mit nicht-radioaktivem Jod gesättigt ist, kann sich kein radioaktives Jod anlagern. Aber: Dieses Prozedere schützt nur vor diesem einen Stoff, auf andere radioaktive Stoffe hat die prophylaktische Einnahme keine Auswirkungen.
Bis 2002 verfügte auch das NRF über eine Jod-Rezeptur. Die Kaliumiodid-Strahlenschutzlösung 1 Prozent (NRF 19.3.) enthielt neben Kaliumiodid noch konserviertes Wasser, Citronensäure und Hydroxyethylcellulose 250.
Noch enthalten im NRF ist die Iodid-Lösung 500 mg/ml (NRF 28.1) mit Kaliumiodid, gereinigtem Wasser und Natriumthiosulfat. Angewendet wird die Lösung zur präoperativen Behandlung des Morbus Basedow. Kaliumiodid ist dabei leicht löslich in Wasser. Die Zugabe des Stoffes Natriumthiosulfat soll die Bildung von Iod unter Lichteinfluss verhindern. Iod färbt die Lösung braun. Durch die Iod-Bildung wird auch der Geruch der Rezeptur verändert.
Kaliumiodid ist aktuell als Rezeptursubstanz nur eingeschränkt lieferfähig. Einige Apotheken warten bereits seit Monaten auf den Ausgangsstoff, da sie diesen für die Herstellung anderer Rezepturen benötigen.
Wichtig: Zwar sind hochdosierte Jodtabletten aktuell sowohl in der stationären Apotheke als auch im Onlinehandel vergriffen, doch der Bund verfügt über einen Vorrat an Kaliumiodidtabletten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informiert aktuell darüber, dass 189,5 Millionen Tabletten in den Bundesländern vorrätig sind. Im Falle eines Nuklearunfalls werden alle Bürger:innen im Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Unfallort entfernt mit Tabletten versorgt. Die Verteilung ist für Personen bis 45 Jahre sowie Schwangere und Kinder vorgesehen. „Aufgrund der Entfernung zur Ukraine ist nicht damit zu rechnen, dass eine Einnahme von Jodtabletten erforderlich werden könnte. Von einer selbständigen Einnahme der Tabletten wird dringend abgeraten. Eine Selbstmedikation birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, hat aktuell aber keinerlei Nutzen“, so das Ministerium.
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