Mecklenburg-Vorpommern

Keine erweiterte Rufbereitschaft für Apotheker

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Zum Jahresanfang ändert die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ihr Notdienstsystem. Neue Regeln gibt es vor allem für Apotheken auf dem Land: In Regionen mit weniger als fünf Apotheken werden die wechselnden Dienste eingeschränkt. Allerdings hat das zuständige Sozialministerium nicht alle Neuerungen genehmigt: Die geplante erweiterte Rufbereitschaft wird es zumindest vorerst nicht geben.

Bislang konnten sich Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwesenheitspflicht befreien lassen: Unter anderem muss die Notrufnummer der Apotheke auf das Handy des Apothekers umgeleitet werden, Kunden müssen zudem beim Klingeln per Notruftelefon oder Türfreisprechanlage direkt mit dem Apotheker verbunden werden. Die Kammer muss die Befreiung genehmigen, zudem darf sich der Apotheker nur soweit von der Offizin entfernen, dass er innerhalb von zehn Minuten Arzneimittel abgeben kann.

Diesen Spielraum wollte die Kammer in „begründeten Einzelfällen“ erweitern. Die Voraussetzungen für die Genehmigung sollte der Vorstand beschließen. Nach dem Einspruch des Ministeriums wird dieser Passus aber „bis auf weiteres“ nicht angewandt. Zunächst solle insbesondere die Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) abgewartet werden.

 

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