Arbeitsrecht

Keine Corona-Impfung, kein Handverkauf?

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Berlin -

Mitte Dezember könnten die ersten Impfungen gegen das Coronavirus starten. Risikopatienten, Krankenhaus- und Pflegepersonal werden zu den ersten Gruppen gehören. Allerdings ist das Impfen freiwillig, das hat die Bundesregierung mehrfach betont. Was aber geschieht mit Ärzten, Pflegepersonal und Apothekenmitarbeitern, die sich nicht impfen lassen wollen? Laut aposcope-Umfrage sind insbesondere PTA zurückhaltend. Drohen womöglich arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Die Apothekengewerkschaft Adexa hat jetzt noch einmal auf die wichtigsten Corona-Regeln in den Apotheken hingewiesen und stellt klar, dass es keine Pflicht gebe, sich impfen zu lassen – auch nicht für Apothekenteams. Laut Adexa haben Apothekenmitarbeiter auch keine Konsequenzen zu befürchten: „Laut unserer Rechtsabteilung drohen Apothekenangestellten, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen, nach derzeitigem Stand keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen“, so eine Sprecherin.

Dass es auch anders geht, demonstriert die australische Fluggesellschaft Qantas. Diese teilte kürzlich mit, nur noch Fluggäste mit einer Corona-Impfung an Bord zu befördern. Denkbar wäre nach diesem Muster, dass auch andere Bereiche eine Impfung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen voraussetzen.

In der Regierungskoalition wurde allerdings der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für einen Immunitätsausweis bereits im Frühsommer abgelehnt: Nach Protesten auch vom Koalitionspartner zog Spahn diesen Vorschlag im Mai wieder zurück und bat den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme. Dieser erteilte Spahn kürzlich eine Absage: Einem Immunitätsausweis stimme man „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht zu – der „aktuelle naturwissenschaftlich-medizinische Sachstand“ spreche nach Auffassung aller Ratsmitglieder dagegen, heißt es in der Stellungnahme. Im Kontext der Einführung der Masern-Impflicht wählte die Bundesregierung einen anderen Weg: Erzieher und Lehrer, die eine Masern-Impfung verweigern, dürfen nicht länger tätig sein.

Bei der Adexa-Rechtsberatung sorgen auch Masken immer wieder für Gesprächsstoff. „Die Apothekenleitung ist verpflichtet, einen Mund-Nasenschutz bereitzustellen – und zwar in ausreichender Menge“, stellt Rechtsanwältin Minou Hansen klar. „Eine Maske pro Woche und Person reicht nicht aus.“ Dies habe auch die Berufsgenossenschaft klargestellt. Tragen Beschäftigte FFP2-Masken, forderten manche Gesundheitsämter nach Risikokontakten keine Quarantäne – und die Apotheke bleibt offen. Allein das spreche für höhere Standards beim Mund-Nasen-Schutz. Die Berufsgenossenschaft empfehle nach 75-minütigem Tragen eine 30-minütige Tätigkeit ohne Maske.

Tragen Apothekenkunden keine Masken, greifen laut Adexa die gesetzlichen Bestimmungen und die Filialleitung könne Maskenverweigerer der Apotheke verweisen. Im Notdienst, wenn nur ein kleines Fenster geöffnet wird, befänden sich Kunden zwar auf öffentlichem Raum und müssten theoretisch keine Maske tragen. „Für Angestellte ist diese Situation aber mit einem besonderen Risiko verbunden: Man beugt sich weit vor und ist quasi direkt im Aerosol-Strahl. Die Situation sollte man direkt mit der Apothekenleitung klären“, so Adexa.

In den Apotheken könnte es zu noch Diskussionen rund um das Thema Impfung kommen: Zwar gaben bei einer aposcope-Umfrage 62 Prozent an, dass Apotheker und PTA zu ersten Gruppe gehören sollten, die mit einem fertigen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft werden sollten. Sich selbst impfen lassen würden derzeit allerdings nur 43 Prozent der Befragten, 28 Prozent sind unentschieden, 29 Prozent dagegen. Auffällig: Während sich zwei Drittel der Approbierten impfen lassen würden, sind es bei den PTA nur 20 Prozent. Umgekehrt schließen nur 14 Prozent der Apotheker dies aus, aber 45 Prozent der PTA. Was die Art des Impfstoffs angeht, liegt der mRNA-Impfstoff bei denjenigen, die sich impfen lassen würden, mit 74 Prozent vorn, gefolgt von Totimpfstoff (69 Prozent) und Vektorimpfstoff (52 Prozent). An der aposcope-Umfrage nahmen am 11. und 12. November insgesamt 301 Apotheker*innen und PTA teil.

 

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