Rezeptabrechnung

Kein Kassenabschlag für Ex-Kunden Alexander Müller, 04.07.2012 08:49 Uhr

Berlin - 

Über den Kassenabschlag für das Jahr 2010 wird noch vor Gericht verhandelt. Die Schiedsstelle hatte den Zwangsrabatt auf 1,75 Euro festgelegt. Weil die Krankenkassen für einige Monate noch mit dem alten Wert von 2,30 Euro abgerechnet hatten, müssen sie den Apothekern die Differenz erstatten. Einige Kassen haben die Rückzahlung lange verzögert. Nun gibt es erneut Probleme für Apotheken, die zwischenzeitlich ihr Rechenzentrum gewechselt haben.

 

Die Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken (VSA) nimmt für ehemalige Kunden keine Rückzahlungen von Kassen über den Abschlag mehr an. Die Apotheken müssen sich mit ihren Forderungen an die einzelnen Kassen wenden. Die VSA begründet dies mit der unsicheren Rechtslage zu den Ansprüchen.

Der Sächsische Apothekerverband (SAV) wirft der VSA dagegen eine „Verweigerungshaltung“ vor. „Dies stellt aus unserer Sicht eine nachvertragliche Pflichverletzung dar“, so der Verband. Der SAV will die Auszahlung für die Apotheken im Freistaat übernehmen. Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) werde für Apotheken einspringen, die von der VSA gekommen seien, teilte der Verband mit.

Der SAV war 2010 von der VSA zum NARZ „gewechselt“. Verbandschefin Monika Koch hatte ihren Vorstandsposten bei den Münchenern niedergelegt und ist nun im Vorstand des NARZ. Wie viele Apotheken in Sachsen in der Folge das Rechenzentrum gewechselt haben, ist nicht bekannt.

 

 

Die VSA bestätigte, dass die Differenz zum Kassenabschlag nicht an ehemalige Kunden des Rechenzentrums überwiesen wird. Dies betreffe in erster Linie Schließungen und Inhaberwechsel und in Einzelfällen Apotheken, die heute bei einem anderen Rechenzentrum abrechneten. Bei der Abwicklung der Abschläge sei die VSA aber mit Aufstellungen behilflich.

Was die vertragliche Verpflichtung zur Weiterleitung der Zahlungen angeht, sind das Rechenzentrum un der Apothekerverband unterschiedlicher Auffassung. SAV-Geschäftsführer Dr. Ulrich Bethge würde sich für die Zukunft aber eine gemeinsame Lösung der Rechenzentren wünschen, wie mit den Ansprüchen ehemaliger Kunden umgegangen werden soll. Schließlich sei nicht nur der Kassenabschlag, sondern regelmäßig auch Retaxationen betroffen.

Der SAV hatte auch dem privaten Rechenzentrum AvP vorgeworfen, die zurückgezahlten Abschläge nicht automatisch an die Apotheken weiterzuleiten, sondern erst auf Nachfrage. Die Düsseldorfer weisen dies zurück: Man habe die Beträge an ehemalige Kunden aktiv überwiesen und nur in kritischen Fällen – etwa bei Abtretungen der Ansprüche oder Pfändungen – die Auszahlung zurückgehalten, sagt Geschäftsführer Klaus Henkel.

Das Verfahren um den Abschlag 2010 liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Kippt das Gericht den Schiedsspruch, müssten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband erneut verhandeln – mit etwaigen Folgen für eine endgültige Abwicklung des Differenzbetrages.