Betäubungsmittel

Kein Füller mehr bei BTM-Belegen

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Apotheker dürfen den Empfang von Betäubungsmitteln (BTM) ab sofort nur noch mit Kugelschreiber quittieren. Dies sieht die Änderung der Binnenhandelsverordnung für Betäubungsmittel (BTM) vor, die Anfang September in Kraft getreten ist. Bisher war es erlaubt, auch mit Tintenstift zu unterzeichnen - von nun an stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Auch die Formulare könnten künftig anders aussehen. Die Belege, die der BTM-Lieferung beiliegen, werden von Großhändler beziehungsweise Hersteller auf handelsüblichem weißen Papier ausgedruckt. Formal sehen Lieferschein und Empfangsbestätigung allerdings wenig anders aus als die bisherigen Vordrucke.

Das Papierbelegverfahren wird vorerst weiter existieren. Von der Einführung des elektronischen Verfahrens profitieren vor allem Hersteller und Großhändler: Sie können die Abgabebelege künftig auch elektronisch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) senden und die Empfangsbestätigungen aus den Apotheken digital speichern.

Zwar können auch Apotheker den Lieferschein elektronisch speichern - doch die ebenfalls zu archivierenden BTM-Rezeptbelege müssen laut Betäubungsmittelgesetz weiterhin im Original aufbewahrt werden. Dies könnte sich laut BfArM erst mit der Einführung eines elektronischen Rezeptes ändern.

Beim BfArM rechnet man aber auch dann nicht damit, dass sich ein vollelektronisches Verfahren durchsetzt: Dafür müssten sich alle Apotheken mit neuer Hard- und Software an dem Projekt beteiligen. Allerdings sei fraglich, ob es wirklich einfacher ist, sich auf einem Server einzuloggen und den Empfang elektronisch zu bestätigen, als ein Papier zu unterschreiben.

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