Securpharm-Panne

Kein Check-out bei Ezehron von Ratiopharm

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Berlin -

Am 9. Februar wurde Securpharm scharf gestellt. Seitdem läuft das Arzneimittelsicherheitssystem ohne große Probleme. „Der Start des Securpharm-Systems verlief gut“, zieht eine Sprecherin positive Bilanz. Die Akteure der Arzneimittelversorgung seien zu 99 Prozent angebunden. Das System laufe seitdem stabil. Auch von Apothekern kämen keine Hilferufe. Allerdings gab es in einer Apotheke bei der Abgabe eines Arzneimittels von Ratiopharm kürzlich ein Problem: Die PZN von Ezehron 20/10, 100 Stück war im Securpharm-System nicht hinterlegt, die Abgabe damit nicht möglich. Apotheker Gunnar Müller musste den pharmazeutischen Ermessensspielraum weit auslegen, um seinen Patienten dennoch zu versorgen.

Als Müller das Ratiopharm Arzneimittel an seinen Patienten abgeben wollte, meldete das Securpharm-System zunächst ordnungsgemäß die Verifizierungspflicht für Ezehron. Die zugehörige PZN 15264035 ließ sich aber nicht auschecken, weil offensichtlich die zugehörigen Daten im Securpharm-System nicht hinterlegt waren. Hilfesuchend wandte sich Müller zunächst an die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA), über deren Benutzeroberfläche die Securpharm-Prüfung läuft.

Auch das bereitete Probleme: Erfolglos meldete sich Müller mehrfach bei der NGDA-Hotline, wurde dreimal nach zwei Minuten aus der Leitung herausgeworfen. Dann wandte sich der Apotheker per eMail an den NGDA-Service. Ebenfalls per eMail erhielt Müller folgende Antwort: Einige Produkte von Ratiopharm könnten „einem Fehler im Bezug auf die Daten unterliegen“. Ob seine Präparate davon betroffen seien, könne man „leider nicht beurteilen“. Um exakte Informationen diesbezüglich zu erhalten, müsse er den Hersteller kontaktieren.

Gegenüber APOTHEKE ADHOC räumte ein Ratiopharm-Sprecher Probleme bei Ezehron ein: „Tatsächlich kam es bei einigen Packungen dieses Produkts zu Problemen bei der Datenübertragung beziehungsweise beim Hochladen der Daten in das nationale Verifikationssystem, die wiederum zu einer Fehlermeldung in der Apotheke führten. Die Übertragungsprobleme sind inzwischen größtenteils behoben und wir gehen davon aus, dass in Kürze die Daten aller Ezehron Packungen korrekt im Verifikationssystem hochgeladen sein werden.“ Im Zuge der Serialisierung seien von Ratiopharm 40 Millionen Packungen an das nationale beziehungsweise europäische Verifikationssystem übermittelt worden, bittet der Sprecher um Verständnis für die Panne. Im Fall der Detmolder Sonnenapotheke ist das Problem inzwischen tatsächlich gelöst: Die PZN konnte inzwischen aus dem Securpharm-System ausgecheckt werden.

Wie Securpharm in einer ersten Bilanz mitteilte, verarbeiten die Server an jedem Werktag bereits mehr als zwei Millionen Prüfanfragen. „Wir beobachten auch, dass der Anteil von Packungen mit den neuen Sicherheitsmerkmalen kontinuierlich steigt. Das zeigt, dass die pharmazeutischen Unternehmen neue Packungen zügig mit den Sicherheitsmerkmalen ausstatten. Unsere Bilanz für die Zeit nach dem Systemstart fällt also überwiegend positiv aus. Ernste Startschwierigkeiten gab es nicht“, so eine Sprecherin. Wie erwartet, seien mit dem erstmaligen, europaweiten Zusammenspiel aller Nutzer und nationalen Systeme „sogenannte Kinderkrankheiten aufgetreten“.

Diese seien zumeist auf fehlerhafte, technische Umsetzungen in Softwaresystemen oder auch Handhabungsfehler zurückzuführen. Sie würden von Securpharm „aufgedeckt, analysiert und die Ursachen ermittelt, so dass die Fehlerursachen behoben werden können“. Fehler seinen beispielsweise beim Hochladen der Daten (fehlende oder fehlerhafte Daten) aufgetreten. Es habe Softwarefehler in Dritt-Systemen bei der Erkennung der Codierung gegeben, auch sei es zu Verwechslungen der Reihenfolge der Felder im Data Matrix Code gekommen.

Um seinen Ezehron-Patienten dennoch zeitnah zu versorgen, erinnerte sich Apotheker Müller an ein Rundschreiben des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe vom 8. Februar 2019: Darin hieß es, dass angesichts der absehbaren Anlaufprobleme von Securpharm „die sicher, zuverlässige und zeitnahe Versorgung des Patienten an oberster Stelle“ stehe. „Gerade in der Einführungsphase ist durch sorgfältige, faktengestützte Ermessensentscheidung im Einzelfall zu gewährleisten, dass aus den für technische Großprojekte typischen Anfangsschwierigkeiten weder Gefahren noch Versorgungsdefizite für die Patienten resultieren“, hieß es dort. Wie Müller das in seinem Fall konkret umgesetzt hat, will er lieber nicht verraten.

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