Ungewöhnlicher Fall im thüringischen Mühlhausen: Eine Katzenhalterin fälschte gleich drei Rezepte für ihre vierbeinigen Lieblinge – und landete vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 6000 Euro Strafe. Doch die Tierfreundin fand eine milde Richterin vor dem Amtsgericht Mühlhausen.
In erster Instanz wurde die Züchterin zur Zahlung von 19 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Ihr Vergehen: In drei Fällen hatte sie versucht, mit einem manipulierten Rezept an das Antibiotikum Zithromax N1 zu gelangen. Das erste Mal im Dezember 2014, danach noch im Februar und Oktober 2015.
In allen drei Fällen war das Rezept verändert und nicht von der Tierärztin unterschrieben. Betroffenen war unter anderem die Mohren-Apotheke in Bad Langensalza, die den Fall aber nicht weiter kommentieren möchte.
„Ich arbeite seit zehn Jahren hier, ein Fall von Rezeptfälschung bei Tierrezepten ist bislang noch nicht vorgekommen. Urkundenfälschung hingegen kommt häufiger vor“, sagt der Sprecher des Amtsgerichts Mühlhausen. Strittig war dem Sprecher zufolge, ob die Tierhalterin ein Blankorezept von der Tierärztin erhalten hatte. Das hatte die Frau ausgesagt. Das Gericht glaubte hingegen der Tierärztin, die angab, dass sie kein Blankorezept an die Angeklagte ausgegeben habe.
Auf dem Dokument, das sich auf dem PC der Katzenzüchterin fand, war das Datum verändert. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte die Angeklagte zugegeben, dass sie an den Rezepten radiert hatte, sie hatte allerdings nur testen wollen, ob ihr das gelingen würde. Der Staatsanwalt stellte fest, dass es kein Blankopapier gewesen sein konnte. Die Angeklagte habe in beiden Apotheken den Eindruck vermitteln wollen, dass es sich um echte Rezepte handelte.
Die Richterin fasste in der Urteilsbegründung zusammen, dass die Angeklagte in der Tatzeit eine Vielzahl von Tieren und eine Zucht besessen habe und im Dezember 2014 wohl überfordert gewesen war. Als ihre Katzen an Infekten erkrankten, hätte sie die Rezepte gefälscht.
Der Staatsanwalt hatte eine höhere Strafe gefordert, die Richterin zeigte hingegen Verständnis. Sie berücksichtigte eine Notsituation der Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte will nun im Berufungsprozess nachweisen, dass sie zahlreiche Kontakte zur Tierärztin hatte – diese bestreitet das.
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