In den Streit um den Kassenabschlag kommt Bewegung: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ordnete die sofortige Vollziehung der Entscheidung der Schiedsstelle an. Das heißt im Klartext: Der für 2009 zu viel einbehaltene Abschlag wird ausgezahlt - zumindest vorläufig. Für jede Packung, die zu Lasten der GKV abgegeben wurde, werden also 55 Cents nachgezahlt. Dem Vernehmen nach räumt das Gericht der Klage des GKV-Spitzenverbandes eher geringe Erfolgsaussichten ein. Im Hauptsacheverfahren ist der Fall aber noch nicht entschieden.
Das LSG gab einer Beschwerde des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin statt. Das hatte Anfang Februar einen Eilantrag des DAV abgelehnt, demzufolge die Kassen - trotz ihrer Klage gegen die Entscheidung der Schiedstelle - den neuen Rabatt sofort anwenden sollten. Die LSG-Entscheidung ist rechtskräftig, eine Beschwerde zum Bundessozialgericht ist nicht möglich.
Auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC äußerte sich ein DAV-Sprecher am Montagabend: „Es ist gut, dass das Gericht die vielfältigen Leistungs- und Ausgabenzuwächse zu Lasten der Apotheken anerkennt. Das LSG unterstreicht damit auch die besondere Rolle der Selbstverwaltung. Nach den Erfahrungen der vergangenen Monate bleibt aber abzuwarten, wie im Hauptsacheverfahren entschieden wird.“
Insgesamt steht den Apothekern eine Nachzahlung von 320 Millionen Euro zu. Nach Angaben des DAV hatten die Apotheken 2009 rund 580 Millionen Packungen mit den Krankenkassen abgerechnet und einen Abschlag von 1,34 Milliarden Euro bezahlt, das sind rein rechnerisch 62.000 Euro pro Apotheke.
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