APOTHEKE ADHOC Umfrage

Skepsis gegenüber fixem Kassenabschlag

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Berlin -

Apotheker und Kassen wollen zurück zu einem festen Kassenabschlag: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband fordern vom Gesetzgeber, den Zwangsrabatt dauerhaft auf 1,77 Euro festzuschreiben. So richtig überzeugt sind die Leser von APOTHEKE ADHOC nicht von dem gemeinsamen Vorgehen.

Die meisten Teilnehmer einer Umfrage sehen die Vereinbarung kritisch: 43 Prozent finden einen fixen Abschlag schlecht, solange das Fixhonorar nicht dynamisiert ist. Weitere 16 Prozent äußerten, der vorgeschlagene Abschlag sei zu hoch. Sie wendeten außerdem ein, dass es keinen Verhandlungsspielraum mehr gebe. 6 Prozent finden den fest gesetzten Abschlag sogar gefährlich, weil dieser politischer Willkür ausgesetzt sei.

Fast jeder dritte kann der Einigung aber etwas Gutes abgewinnen: 11 Prozent gaben an, ein gesetzlich festgeschriebener Abschlag bringe Sicherheit und 20 Prozent äußerten sich prinzipiell positiv, jedoch fanden den Wert von 1,77 Euro zu hoch.

Die dauernden Streitigkeiten mit den Krankenkassen über die Höhe des Abschlags sind für die meisten jedenfalls kein Grund, den Abschlag nicht mehr in der Selbstverwaltung auszuhandeln: Nur 3 Prozent zeigten sich zufrieden, mit der Begründung „Hauptsache, die Querelen haben ein Ende“. 1 Prozent hatte keine Meinung zu dem Thema.

An der Umfrage nahmen zwischen dem 5. und 7. August insgesamt 420 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Der Gesetzgeber hatte den Abschlag zuletzt mit dem AMNOG für die Jahre 2011 und 2012 auf von 2,05 Euro festgeschrieben. Für 2009 und 2010 hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband letztlich auf 1,75 Euro verständigt. Die juristischen Auseinandersetzungen waren im Rahmen einer Paketlösung im Mai 2013 beigelegt worden.

Mit diesem Deal wurde der Abschlag für 2013 und 2014 auf 1,80 Euro festgelegt. Im kommenden Jahr sinkt er auf 1,77 Euro. Auf dieser Basis hätten Kassen und Apotheker ebenfalls für 2016 verhandeln müssen. Die Vertragspartner hatten sich aber außerdem darauf verständigt, den Gesetzgeber um eine Festschreibung zu bitten. Jetzt ist die Regierung am Zug.

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