Kassenabschlag: Die Eckpunkte stehen Alexander Müller, 02.12.2009 10:36 Uhr
Im Schiedsverfahren um die Anpassung des Kassenabschlags haben sich die drei unabhängigen Vorsitzenden auf Eckpunkte geeinigt. „Wir haben die Vertragspartner gestern Abend über die Entscheidungskriterien informiert“, sagte der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Bis Freitag haben der Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) Zeit für eine letzte Stellungnahme. Dann folgt der Schiedsspruch.
Über den Inhalt der Eckpunkte will Daubenbüchel nichts öffentlich machen, nur so viel: „Wir sind mit den jetzt festgelegten Kriterien sehr zufrieden, weil alle Aspekte berücksichtigt wurden.“
Nach der letzten Verhandlungsrunde am vergangenen Freitag hatten die Vorsitzenden, neben Daubenbüchel sind es Professor Dr. Christian Starck und Professor Dr. Ingwer Ebsen, noch einmal Beratungsbedarf angemeldet. Die Auswertung der Sitzung habe zu einer Verfeinerung einiger Punkte geführt, sagte Daubenbüchel.
Jetzt können beide Seiten ihre Bedenken gegen die Kernpunkte nur noch schriftlich vorbringen; einen Verhandlungstermin gibt es nicht mehr. In der kommenden Woche stellen die Vorsitzenden den Parteien dann ihren Entwurf eines Schiedsspruchs vor. Dieser wird in der gesamten Verhandlungskommission abgestimmt, in der Kassen und Apotheker jeweils fünf Mitglieder stellen. Eine einfache Mehrheit reicht aus.
Sollte der Entwurf beide Seiten überzeugen, muss nicht einmal abgestimmt werden: „Eine Einigung ist jederzeit möglich“, sagte Daubenbüchel. Das hätte den Vorteil, dass keine Seite das Ergebnis mehr juristisch angreifen kann. Im Fall einer Abstimmung ist der Gang vor die Sozialgerichte möglich - aber wenig Erfolg versprechend. „Die Maßstäbe, nach denen ein Schiedsspruch bewertet wird, sind sehr streng. Er wird nur verworfen, wenn die Entscheidung grob unwillig ist“, erklärte Daubenbüchel. „Ich gehe aber davon aus, dass wir zu einer sachgerechten Entscheidung kommen werden.“
Seit mehr als einem Jahr verhandeln beide Parteien über eine Anpassung des Kassenabschlag von derzeit 2,30 Euro. Hat das Ergebnis der Schiedsstelle Bestand, gilt der neue Rabatt rückwirkend für das gesamte Jahr 2009.