Schiedsspruch

Kassenabschlag bleibt bei 1,75 Euro Alexander Müller, 06.09.2011 18:10 Uhr

Berlin - 

Der Kassenabschlag bleibt im Jahr 2010 bei 1,75 Euro. Das hat die Schiedsstelle heute entschieden. Dem Vernehmen nach wurde der Schiedsspruch gegen die Stimmen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) getroffen, der eine weitere Absenkung des Zwangsrabatts gefordert hatte. Demnach hätte der GKV-Spitzenverband dem Wert zugestimmt. Details waren von den Beteiligten bislang nicht zu erfahren.

Kassen und Apotheker sind in der Schiedsstelle mit je fünf Mitgliedern Vertretern, außerdem gibt es drei unabhängige Vorsitzende. Beide Seiten können vor dem Sozialgericht Berlin gegen den Schiedsspruch zu klagen.

Die Krankenkassen wollten das Schiedsverfahren eigentlich aussetzen, bis über den Kassenabschlag 2009 rechtskräftig entschieden ist. Doch der Antrag des GKV-Spitzenverbands war bei der ersten Verhandlungsrunde am 4. Juli abgelehnt worden. Die unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle hatten klargestellt, dass aus ihrer Sicht der Schiedsspruch für das Jahr 2009 Verhandlungsgrundlage für 2010 ist, also ein Kassenabschlag von 1,75 Euro.

Details zu der Entscheidung sind noch nicht bekannt. Offenbar hat sich aus Sicht der unabhängigen Vorsitzenden an den Rahmenbedingungen für Apotheken im vergangenen Jahr nicht viel geändert. Die Absenkung des Kassenabschlags im Jahr 2009 von 2,30 Euro auf 1,75 Euro hatte die Schiedsstelle unter anderem mit dem gestiegenen Aufwand durch die Rabattverträge begründet.


Im Schiedsverfahren war umstritten, welche Daten zur Anpassung des Abschlags herangezogen werden sollen. Der GKV-Spitzenverband hatte die Berechnung der Personalkosten moniert. Hierbei seien Teilzeitstellen und kostengünstigere Berufsgruppen nicht berücksichtigt worden. Auch könne der zusätzliche Beratungsaufwand wegen der Rabattverträge für 2010 nicht neu veranschlagt werden, weil er sich seit 2009 nicht wesentlich erhöht habe. Dass die Apotheken außerdem insgesamt mehr Packungen abgegeben hätten, habe nicht nur den Aufwand, sondern auch den Ertrag gesteigert. Dies müsse herausgerechnet werden, hatten die Kassen nach dem ersten Treffen im Juli gefordert.

Aus Sicht des DAV hat sich der Aufwand durch die Rabattverträge wegen zahlreicher neuer Ausschreibungen dagegen nicht verringert. Dies betreffe sowohl die Beratung der Patienten als auch die Lagerhaltung. Apotheken würden heute mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel und weniger OTC-Präparate abgeben, was den Beratungsaufwand zusätzlich erhöhe.

Das Treffen Anfang Juli war ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Vorsitzenden hatten beiden Seiten aufgetragen, ihre Argumente bis Mitte August noch einmal schriftlich zu begründen. Anschließend hatten sich die drei Unparteiischen in Frankfurt zu einer internen Beratung getroffen. Heute wurde im Apothekerhaus in Berlin erneut mehrere Stunden verhandelt. Am Ende hat die Schiedsstelle einen Wert von 1,75 Euro festgesetzt.

Auch der Kassenabschlag für 2009 steht noch nicht fest. Die Schiedsstelle hatte eine Absenkung von 2,30 auf 1,75 Euro angeordnet. Dagegen hatten die Kassen geklagt. Das Verfahren liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Mit einer Entscheidung in zweiter Instanz ist aber frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.