Die Steuerberatungsgesellschaft „ab'ovo“ fordert für ihre Mandanten die Rückzahlung des Kassenabschlags 2009. Die Chefinnen Jana Renner und Anke Wolf haben heute insgesamt 44 Klagen beim Sozialgericht Dresden eingeworfen. Es geht um Forderungen in Höhe von rund 300.000 Euro.
Wie die Kanzlei Dr. Bellinger aus Düsseldorf geht „ab'ovo“ aus Dresden davon aus, dass einige Kassen bei der Rückabwicklung des Kassenabschlags für das Jahr 2009 zu lange gebraucht haben. Damit hätten sie den Anspruch auf den gesamten Zwangsrabatt verloren, da dieser an Zahlungsfristen gebunden sei.
Die Klagen werden noch kurz vor Weihnachten eingeworfen, weil aus Sicht der Steuerberaterinnen sonst die Verjährung droht: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte im Mai 2010 die sofortige Vollziehung angeordnet.
In der Folge hatten die Rechenzentren ihre Forderungen an die Kassen gestellt. Einzelne Kassen sollen bei der Rückzahlung die vorgeschriebenen 10-Tages-Frist überschritten haben.
Die Klagen stützen sich auch auf ein Urteil des Bundessozialgerichts: Die Kasseler Richter hatten in einem Verfahren zu unberechtigten Retaxationen entschieden, dass der Anspruch auf den Kassenabschlag damit verfällt. Der Fall liegt zur Klärung der genauen Ansprüche jetzt wieder beim Landessozialgericht Hamburg.
Bellinger und „ab'ovo“ sind mit anderen Steuerberatern in der Apo-Audit zusammengeschlossen. Die zwölf in der Gesellschaft zusammengeschlossenen Kanzleien vertreten nach eigenen Angaben bundesweit rund 800 Apotheken. Allerdings klagen nicht alle Kanzleien des Verbunds für ihre Mandanten gegen die Kassen.
Auch die Kunden der Treuhand Hannover sind nach Angaben der Steuerberatungsgesellschaft zurückhaltender.Hier läuft bislang nur eine Klage.
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