Gute Nachricht für die Apotheken: Viele Krankenkassen zahlen jetzt die fehlenden Beträge zum Kassenabschlag 2010. Mit der nächsten Abrechnung überweisen die Rechenzentren die Summen für das erste Quartal 2010. Dabei geht es um die Differenz von 55 Cent pro Arzneimittel. Offenbar hatte der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedern eine entsprechende Empfehlung gegeben.
Im Dezember 2009 hatte eine unabhängige Schiedsstelle den Kassenabschlag rückwirkend von 2,30 auf 1,75 Euro gesenkt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Doch im Frühjahr 2010 hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Damit mussten die Kassen die zu viel gezahlten Beträge zurückzahlen.
Umstritten war zunächst, ob der Abschlag auch für das folgende Jahr gilt. Deshalb hatten die meisten Kassen zwar nach der LSG-Entscheidung auch für 2010 auf 1,75 Euro umgestellt, die Differenzbeträge für das erste Quartal aber zunächst nicht zurückerstattet.
Im September 2010 hatte die Schiedsstelle in einem weiteren Verfahren den Abschlag dann auch für das Jahr 2010 auf 1,75 Euro festgesetzt. Die Begründung des Schiedsspruchs war den Parteien im Dezember zugeleitet worden. Auf Seite der Kassen ist man danach mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass nun auch die restlichen Beträge überwiesen werden müssen. Pro Apotheke geht es – je nach Verteilung der Krankenkasse – um mehrere Tausend Euro.
Der GKV-Spitzenverband hatte seine Mitglieder Ende 2011 über das Ergebnis des Schiedsverfahrens informiert. Eine klare Anweisung seitens des Kassenverbandes gab es aber nicht. Auch haben bislang nicht alle Kassen überwiesen, darunter die Knappschaft Bahn See sowie mehrere Betriebskrankenkassen (BKK), die über die Rezeptprüffirma Protaxplus abrechnen.
Die geleisteten Rückzahlungen für beide Jahre stehen allerdings noch unter Vorbehalt: Gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle sind noch Verfahren vor Gericht anhängig. Zudem ist der Abschlag für 2010 an das Verfahren um den Schiedsspruch für 2009 gekoppelt. Die Apotheken tun also gut daran, die Zahlungen der Kasse zurückzulegen, bis das Bundessozialgericht in letzter Instanz entschieden hat.
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