Seit fast einem halben Jahr ist bei nicht lieferbaren Arzneimitteln die Herstellung von Rezepturen erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Angesichts der zugespitzten Situation fallen jetzt in Bayern vorübergehend alle Einschränkungen weg. Auch die Ersatzkassen verzichten auf ein neues Rezept.
In Bayern haben sich auf Initiative der Landesregierung Vertreter:innen von Pharmaindustrie, Ärzte- und Apothekerschaft sowie Krankenkassen auf Maßnahmen verständigt, wie die Arzneimittelversorgung, vor allem von Kindern, in Zeiten von Lieferengpässen verbessert werden kann. So haben die Krankenkassen zugesagt, dass sie die Mehrkosten tragen, wenn Arzneimittel aufgrund von Lieferengpässen in der Apotheke hergestellt werden. Die Regelung ist zeitlich befristet bis 25. Januar.
Die Ersatzkassen – also TK, Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK – unterstützen diese Regelung zum Wohle ihrer Versicherten, insbesondere der Kinder als besonders vulnerable Gruppe. „Auf Basis dieser Regelung soll die Versorgung mit Rezepturarzneimitteln auch bundesweit erleichtert werden“, heißt es vom Verband vdek.
Damit darf im Grund alles abgegeben werden, was vorrätig ist, bestellt oder importiert oder eben hergestellt werden kann. Bei den Ersatzkassen gilt dies auch für jede Form von Verordnungen, also nicht nur bei Wirkstoff-, sondern auch bei Fertigarzneimittelrezept. Es gebe damit im Grunde keine Einschränkungen mehr.
Im Juli hatten sich Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Abda auf folgende Leitplanken für Rezepturen verständigt:
Nach wie vor ist eigentlich nur die Zubereitung von Rezepturen erlaubt; für Defekturen – also die Herstellung auf Vorrat – muss eine regelmäßige Verordnung nachgewiesen werden. Allerdings wird diese Vorschrift derzeit vielerorts weit ausgelegt. Und auch Rezeptursubstanzen sind derzeit kaum zu bekommen.
APOTHEKE ADHOC Debatte