Erstattungsbeträge

Kassen retaxieren fiktive Preise

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Berlin -

Esbriet und Teysuno sorgen in den Apotheken für Ärger. Wie der Hessische Apothekerverband (HAV) mitteilt, retaxieren mehrere Krankenkassen derzeit bei den beiden Präparaten, bei denen die Apotheken fiktive Preise auf das Rezept gedruckt haben. Hintergrund ist der Streit um die Erstattungsbeträge.

Laut Gesetzestext sollte der Erstattungsbetrag ursprünglich ein „Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers“ sein. Egal, was Hersteller und GKV-Spitzenverband aushandeln: Der Listenpreis sollte unverändert bleiben, so 2011 die Absicht des Gesetzgebers. Der Abschlag sollte zugunsten der Kassen in der Lieferkette durchgereicht werden.

Doch Intermune und Nordic hatten bei ihren beiden Präparaten den Erstattungsbetrag direkt in den Listenpreis (AVP) einkalkuliert. Mit der Meldung des Erstattungsbetrags für Esbriet etwa wurde im Februar 2013 der Listenpreis für das Mittel gegen idiopathische Lungenfibrose von rund 3450 auf 3080 Euro gesenkt.

Um den Abschlag bei den sogenannten „Einpreisern“ nicht doppelt abgezogen zu bekommen, haben die Apotheken bislang einen sogenannten AVP 130b auf das Rezept gedruckt. Dieser Betrag, der dem alten Listenpreis entspricht, wurde automatisch aus der Software ausgespielt.

Laut HAV retaxieren einige Kassen derzeit den Preisabstand zwischen gemeldetem und korrigiertem AVP. Obwohl man das Problem erläutert habe, gingen einige Rezeptprüfstellen von einer Falschbedruckung durch die Apotheken aus.

Retaxationen dieser Art sollten daher schriftlich widersprochen werden, rät der HAV. Andere Kasse hätten nach der Erklärung bereits eingelenkt.

Zumindest in Zukunft gibt es dieses Risiko nicht mehr. Mittlerweile wurde nämlich das Verfahren vom Gesetzgeber geändert: Seit April geben die Hersteller ihre Produkte direkt zum Erstattungspreis ab, dem sogenannten Apothekenverkaufspreis des pharmazeutischen Unternehmers (AVP PpU).

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