Immer noch keine Einigung

Kassen blockieren Grippeimpfungen in Apotheken

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Berlin -

Experten rechnen nach zwei Jahren Pause mit einer frühen und starken Grippewelle. Umso bedeutender könnte der Einstieg der Apotheken in die Impfkampagne sein, auch wenn Ärztefunktionäre dies immer wieder negieren. Umso bedauerlicher, dass noch immer keine Einigung mit den Kassen über die Vergütung erzielt werden konnte.

Alle Apotheken können ab diesem Herbst Grippeimpfungen anbieten. Mit dem Pflegebonus-Gesetz wurde die Leistung aus Modellvorhaben in die Regelversorgung überführt. Eigentlich sollten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sich auf die Modalitäten einigen, insbesondere die Höhe der Vergütung und der Umgang mit Verwürfen muss geklärt werden.

Doch bislang ist keine Vereinbarung zustande gekommen. Ende August erklärte der DAV die Verhandlungen für gescheitert, der GKV-Spitzenverband widersprach: „Wir sind weiter in Diskussion und verhandlungsbereit“, so ein Sprecher. „Konkrete Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes sind entsprechend vorgetragen worden.“

Einen neuen Stand gibt es immer noch nicht. Immerhin: Das Schiedsverfahren wurde trotz Ablauf der Frist noch nicht eingeleitet: Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen, heißt es von den Verbänden. Ob es eine Einigung geben werde, sei aber noch unklar. Bis zum Abschluss der Nachverhandlungen könnten Apotheken keine Grippeschutzimpfungen anbieten – womöglich dauere das noch bis in den Oktober hinein. Viele Apotheken, die mit den Impfungen starten wollen, werden sich fragen, ob man nicht doch lieber hätte die Schiedsstelle anrufen sollen. Diese hätte innerhalb von einem Monat entscheiden müssen.

Apotheken sind nicht verpflichtet, Impfungen gegen Influenza durchzuführen. Wenn doch, können Sie die Leistung Kund:innen ab 18 Jahren anbieten. Voraussetzung ist eine Schulung durch Mediziner:innen nach einem Curriculum, das wie bei der Covid-19-Impfung noch durch die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer festzulegen ist. Wenn bereits ärztliche Schulungen wegen Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung oder Covid-19-Impfung absolviert wurden, ist keine weitere nötig.

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