Kartellamt fragt AOK nach Vertrag mit Apotheken Janina Rauers, 01.08.2011 13:42 Uhr
Das Bundeskartellamt beschäftigt sich erneut mit der Impfstoffversorgung in Berlin: Mehrere Monate nachdem die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag von Novartis zurückgewiesen hatte, haben die Wettbewerbshüter jetzt bei der AOK Nordost nachgehakt. Diesmal gehen die Ermittler einer Beschwerde nach, derzufolge es verbotene Absprachen beim Abschluss der Grippeimpfstoff-Verträge zwischen der Kasse und dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) gegeben haben soll.
Die AOK Nordost hat dem Bundeskartellamt bereits geantwortet, will aber keine Details verraten. Ein Sprecher der Kasse betonte aber, dass es seitens der Behörde keinen Vorwurf gebe, die Kasse habe sich kartellrechtswidrig verhalten.
Ende vergangenen Jahres hatte sich die AOK Nordost mit dem BAV über eine Pauschalvergütung für Grippeimpfstoffe geeinigt. Identische Verträge gibt es mit den Verbänden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die BAV-Tochter D.S.C. Dienstleistungs-Service-Center wiederum hatte Kooperationsvereinbarungen mit den Herstellern Stada, CSL und Baxter geschlossen. Zwar wurden die Apotheken nicht verpflichtet, über D.S.C. zu bestellen. Die Konditionen hängen laut D.S.C aber von der Zahl der Bestellungen ab.
Novartis hatte vor der Vergabekammer des Bundes argumentiert, die Kasse hätte die Verträge als öffentlicher Auftraggeber ausschreiben müssen. Die Behörde wies den Antrag zurück, der Impfstoffhersteller legte daraufhin Anfang April Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.