Die Impfstoffverträge der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind nicht zu beanstanden. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun auch das Bundeskartellamt grünes Licht gegeben. Die Wettbewerbshüter werden kein förmliches Verfahren gegen die AOK einleiten. Das Kartellamt sieht in den Vereinbarungen keine verbotenen Absprachen.
Die AOK und der Berliner Apothekerverein (BAV) zitieren aus dem Beschluss der Behörde. Demnach liegt kein Verstoß vor, weil die meisten Hersteller ihre Grippeimpfstoffe europa-, zumindest aber deutschlandweit anbieten. Damit liege der Marktanteil der Apotheken in den drei Bundesländern unter der kartellrechtlich relevanten Grenze von 10 Prozent. Die Verträge basierten auf den gesetzlich vorgesehenen Arzneimittellieferverträgen; Kassen seien deshalb ausdrücklich befugt, mit Apothekerverbänden ergänzende Verträge über die Erstattung von Grippeimpfstoffen zu schließen.
Auch der Aufruf des BAV, die Vakzine bei Kooperationspartnern der Vereinstochter D.S.C. Dienstleistungs-Service-Center zu bestellen, sei nicht beanstandet worden und stelle insbesondere keinen unzulässigen Boykottaufruf dar, heißt es weiter. Das Kartellamt habe betont, dass Hersteller grundsätzlich ihre Präparate auch direkt den Apotheken anbieten könnten - auch, wenn sie keinen Vertrag mit D.S.C. geschlossen hätten.
Der Pharmakonzern Novartis hatte sich zuvor erfolglos an die Vergabekammer des Bundes gewandt, vorgestern hatte auch das OLG Düsseldorf die Beschwerde des Herstellers zurückgewiesen.
APOTHEKE ADHOC Debatte