Vergütung

Wahl: Notdienstpauschale für Angestellte

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Berlin -

Die Adexa kämpft weiter für eine bessere Bezahlung der Angestellten im Notdienst. Prominente Unterstützung erhält die Apothekengewerkschaft jetzt in Person von Karin Wahl: Die ehemalige Kammerpräsidentin aus Baden-Württemberg und heutige Apothekenberaterin fände ein Notdiensthonorar von 250 Euro angemessen.

Wahl leitet heute selbst keine Apotheke mehr, berät aber rund ein Dutzend Apotheken in Sachen Marketing, Schulungen und eben auch Personal. Ihr Rat an Inhaber: Wer seine Notdienste nicht selbst absolvieren möchte, muss sich bei seinen Angestellten über eine angemessene Honorierung „freikaufen“.

Laut Tarifvertrag liegt das Honorar für einen zehnstündigen Nachtdienst von 22 Uhr bis 8 Uhr zwischen 65 und 79 Euro. „Das ist ein Witz, dafür können Sie keinen Akademiker eine Nacht lang arbeiten lassen“, findet Wahl. Sie habe in ihrer Apotheke stets eine Pauschale bezahlt, die deutlich über dem tariflich vereinbarten Niveau lag.

Wahl ist der Ansicht, dass die neue Notdienstpauschale dem jeweils Diensthabenden zugute kommen sollte. „Auf diese Weise wäre die Pauschale auch gegenüber jedem Politiker sehr leicht zu rechtfertigen.“

Allerdings sollte aus ihrer Sicht tariflich ein Betrag in dieser Höhe fest vereinbart werden. Das Notdiensthonorar sollte demnach nicht mit der Pauschale aus dem Notdienstfonds quartalsweise schwanken. Wahl schwebt ein Betrag von 250 Euro pro Notdienst vor.

Die Inanspruchnahme des Dienstes ist für Wahl kein Gradmesser. „Auch wenn nur drei Rezepte in einer Nacht kommen, kann ein richtiger Problemfall dabei sein“, so Wahl. Gerade im Notdienst sei bei der Beratung höchste Konzentration gefragt. Mit einer angemessenen Vergütung ließe sich auch leichter eine Vertretung organisieren, so die ehemalige Kammerpräsidentin. Wahl war von 1998 bis 2002 an der Spitze der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

Heute ist Wahl stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Pharmazeutinnen Verbands (dpv), ansonsten aber nicht mehr berufspolitisch aktiv. Eine „Breitseite“ von den Kollegen wegen ihrer Wortmeldung zugunsten der Angestellten befürchtet sie daher nicht. Und selbst wenn: Sie könne sich frei äußern und stehe dazu, dass eine Bezahlung von 79 Euro für eine Nachtschicht unangemessen sei.

Adexa wird es freuen: Die Gewerkschaft hatte in den Verhandlungen zu einem neuen Bundesrahmentarifvertrag eine Erhöhung der Notdienstvergütung gefordert. Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) lehnt dies ab und will in diesem Jahr nicht mehr über den neuen Vertrag verhandeln.

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