116 Millionen Euro hat der Nacht- und Notdienstfonds (NFS) im Jahr 2016 eingesammelt und 114 Millionen Euro davon für mehr als 400.000 Notdienste ausgeschüttet. Für das laufende Jahr wird die Bilanz vermutlich ähnlich ausfallen: Wieder werden die von der Politik versprochenen 120 Millionen Euro nicht erreicht, weil die Zahl der Rx-Packungen 2017 allenfalls stagniert, möglicherweise sogar leicht sinkt. Derweil möchte die Apothekerkammer Schleswig-Holstein noch einmal über die Honorierung von Teilnotdiensten sprechen.
Weil vor allem auf dem Land nach 21 Uhr nur noch wenige Kunden den Notdienst beanspruchen, diskutierte die Mitgliederversammlug im Norden über Teilnotdienste. Wie in anderen Regionen wird auch in Schleswig-Holstein der Notdienst landesweit über eine EDV-gestütztes Modell eingeteilt. Vor der Einführung des NNF gab es in Schleswig-Holstein noch Teildienst. Dieser wurde mit dem NNF abgeschafft, weil nur volle Notdienste entlohnt werden. „Durch die Abschaffung ist der Weg zur Notdienstapotheke weiter geworden“, so Kammergeschäftsführer Frank Jaschkowski.
Kammerjustitiar Dr. Stefan Zerres weist darauf hin, dass das Notdienstsystem der Apotheken bei weiter sinkender Apothekenzahl an seine Grenzen stoße. Apotheken müssten mehr als einen Dienst pro Woche akzeptieren, sonst müssten von der Kammer größere Entfernungen zwischen den Apotheken eingeplant werden. Schon heute leisteten Apotheken 50 und mehr Notdienste im Jahr. Eine Option, dies zu verhindern, sind aus Sicht der Kammer die früher üblichen Teildienste.
Ein Untersuchung der Notdienstsituation ergab, dass überwiegend OTC-Kunden den Notdienst bis 21 Uhr beanspruchen. Danach kommen nur noch gelegentlich Patienten, heißt es bei der Kammer. Mit Teildiensten könne man das Notdienstsystem „patientennäher“ gestalten. Die Kammer stellt sich eine Vergütung von Teil-Notdiensten bis maximal 22 Uhr in Höhe von 80 Euro vor. Die Notdienstpauschale für volle Dienste von 20 Uhr bis 6 Uhr betrug 2016 im Schnitt 275 Euro.
Um die früher üblichen und bewährten Teildienste angemessen zu vergüten, müsste allerdings die Notdiensthonorierung auf Bundesebene angepasst werden. In Schleswig-Holstein hält man eine Diskussion über die Weiterentwicklung des Notdienstes nach fünf Jahren Erfahrung jetzt für angebracht. Bereits bei der Einführung des NNF wurde über Teildienste diskutiert, diese Variante aber verworfen.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht man einer solchen Debatte offen gegenüber: Kammergeschäftsführer Dr. Bernd Stahlhacke sieht in Teildiensten ebenfalls eine Entlastung für die Apotheken. Von den 404 Apotheken Mecklenburg-Vorpommerns leisten 80 Prozent Volldienst, aber trotz der finanziellen Nachteile immerhin 20 Prozent Teildienste, das sind 80 Apotheken. Schon bei der NNF–Gründung habe man sich für einen Teildienst eingesetzt, sei aber vor fünf Jahren damit nicht durchgedrungen.
In anderen Kammerbezirken wie in Baden-Württemberg, dem Saarland oder in Brandenburg sieht man keine Notwendigkeit, Teildienste einzuführen. Jeder Notfall habe Anspruch auf eine Arzneimittelversorgung auch in der Nacht – und wenn es nur ein Fall sei, heißt es dort.
Im Jahr 2016 leisteten nach Angaben des NNF die Apotheken bundesweit insgesamt 415.598 Notdienste. Eingenommen wurde von den 16 Cent pro Rx-Packung 116 Millionen Euro. Ausgeschüttet wird daher nicht der ganze Betrag. Insgesamt wurden abzüglich Verwaltungsaufwand etwa 114 Millionen Euro an die notdienstleistenden Apotheken ausgezahlt. Die Apotheken erhielten durchschnittlich 275,02 Euro pro Notdienst – ein Plus von etwa vier Euro gegenüber 2015.
In Jahr 2017 war der NNF mit einem neuen Rekord gestartet: Für das erste Quartal 2017 von Januar bis März erhielten die Apotheken pro geleisteten Voll-Notdienst den Betrag von 286,51 Euro. Damit stieg der Betrag um sieben Euro. Bislang lag der Höchstwert bei 279,47 Euro. Dieser wurde im letzten Quartal 2016 erzielt.
Der NNF beschäftigt 13 Mitarbeiter. Das vergangenen Jahr schloss der Fonds mit einem Überschuss von 481.000 Euro.
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