Apothekenbetriebsordnung

Kammer erstellt Prüfgeräteliste

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Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) können Apotheken frei entscheiden, welche Prüfgeräte und Prüfmittel sie vorrätig halten. Weil das Fehlen von konkreten Vorgaben allerdings auch zu Verunsicherungen führen kann, erarbeitet die Landesapothekerkammer des Saarelandes zusammen mit dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz eine entsprechende Empfehlungsliste.

Die Liste ist laut Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer der Kammer, keine Vorschrift. Allerdings soll sie bei Revisionen als Richtlinie gelten. Hielten Apotheken die Geräte und Prüfmittel entsprechend vorrätig, stünde auch einer erfolgreichen Kontrolle nichts entgegen. Bei entsprechender Begründung könne aber auch auf Geräte oder Prüfmittel verzichtet werden.

Auch über die räumlichen Anforderungen an die Rezeptur hat sich die Kammer geeinigt: Apotheker, die ihre Rezeptur ins Labor verlegen wollen, müssen Wohlfeil zufolge eine Raumgröße von mindestens 15 Quadratmetern vorweisen und dies an die zuständigen Behörde melden. Steht nicht genug Platz zur Verfügung, soll im Einzelfall geprüft werden, ob die Rezeptur ins Labor verlegt werden kann.

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