Schadenersatz als „irrsinnige Gefahr“

„Jede Beratung müsste dokumentiert werden“

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Berlin -

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat eine Apotheke wegen mangelhafter Beratung zu hohem Schadenersatz verdonnert. Der Frau war Paraffin ausgegeben worden; als sie es in ihrer Wohnung erhitzte, zog die Tirolerin sich durch ein Missgeschick schwerste Verbrennungen zu. Laut Gericht konnte die Apotheke nicht nachweisen, die Kundin ausreichend über die Gefahren des Paraffins aufgeklärt zu haben. Versicherungsexperte Michael Jeinsen mahnt Apotheker daher, Beratungsgespräche stets zu dokumentieren.

Grundsätzlich könne er den Unmut der Apotheker über das Urteil verstehen, so Jeinsen, der für das Service-Netzwerk für Pharmazeuten „Die Apothekerhelfer“ tätig ist. Der Knackpunkt sei, dass im Heilbereich die umgekehrte Beweispflicht gilt. Apotheker müssen also im Streitfall nachweisen, dass sie ihre Kunden ordnungsgemäß beraten haben. „Das birgt eine irrsinnige Gefahr“, so der Berliner Versicherungsmakler. Viele Richter hätten den Fall aus Österreich vermutlich anders bewertet, dennoch könne es immer passieren, dass der Apotheker in so einer Situation den Kürzeren zieht.

Immerhin: Zumindest finanziell komme für die Apotheke durch ein solches Urteil kein Schaden zustande. „Derartige Ansprüche sind mit allem Drum und Dran durch die Betriebshaftpflicht abgesichert. Das gilt auch für die Kosten für die Verteidigung und Folgeschäden“, erklärt Jeinsen. Michael Pfeiffer, Haftpflichtexperte bei PharmAssec, pflichtet Jeinsen bei: „Sollte ein Gericht in Deutschland ähnlich entscheiden, würden wir den Schaden einschließlich eines zugesprochenen Schmerzensgeldes übernehmen.“ Lediglich das Problem der Rufschädigung lasse sich durch die Versicherung nicht lösen. „Sowas ist nicht ersetzbar. Das zeigt ja auch der aktuelle Fall in Köln“, so Jeinsen mit Verweis auf die Geschehnisse um eine verunreinigte Glukose-Mischung.

Wichtig sei, bei der Betriebshaftpflicht eine ausreichend große Schadenssumme zu versichern. „Es sollten mindestens fünf, besser aber zehn Millionen Euro vereinbart werden“, rät der Versicherungsmakler. Personenschäden erreichten schnell hohe Summen. Gerade wenn, wie im Fall in Tirol, die Apotheke auch für Folgeschäden aufkommen muss, könnten die Kosten in ungeahnte Höhen steigen. Hier mahnt der Versicherungsexperte zu mehr Bewusstsein in der Branche: „Viele Apotheker wissen nicht um das Risiko.“

Um umfassend geschützt zu sein, empfiehlt Jeinsen eine Betriebshaftpflicht über zehn Millionen Euro mit Einschluss von Unterhaltsansprüchen nach der Fehlabgabe von Kontrazeptiva. Inklusive sollten auch die Abwehrkosten sein und ergänzend dazu ein guter Rechtsschutz vereinbart werden. „Damit wären Apotheker in Deutschland versicherungstechnisch für ähnlich gelagerte Urteile bestmöglich gewappnet“, so der Versicherungsmakler.

Gänzlich aus der Verantwortung nehmen möchte Jeinsen die Apotheker aber nicht: „Der Fall in Österreich entstand durch eine Routinemangel. Das wäre dem Apotheker sicher nicht passiert, wenn er nicht im Stress gewesen wäre oder seit 20 Jahren in der Offizin stehen würde.“ Es sei wichtig, stets eine Beratung anzubieten, nicht nur – wie vorgeschrieben – bei Medikamenten. „Und die Beratung muss dringend irgendwo dokumentiert werden. Sei es durch einen Hinweis auf dem Kassenbon oder durch einen zweiten beim Beratungsgespräch anwesenden Mitarbeiter“, so Jeinsen.

Zudem macht sich der Versicherungsexperte dafür stark, Stoffe wie Paraffin auf die Gefahrenliste aufzunehmen. „Das sollte für alles gelten, was potenziell einen Menschen schädigen kann“, fordert Jeinsen. Apotheker müssten sich proaktiv auf solche Fälle wie in Österreich vorbereiten. „Denn vor Gericht ist man dem Wohl und Wehe des Richters ausgeliefert“, warnt der Versicherungsmakler. Pfeiffer von PharmAssec sieht das ähnlich: „Das Urteil in Österreich überrascht schon etwas und wurde sehr stark zugunsten der Kundin ausgelegt.“ Aber stehen am HV-Tisch ein Wissender, also der Apotheker, und ein Unwissender, sei der Wissende nun einmal präventiv schuld, wenn etwas schiefgeht.

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