Janssen-Zertifikate: 2/1 als neuer Eintrag APOTHEKE ADHOC/dpa, 19.01.2022 12:49 Uhr
Für alle, die mit dem Impfstoff von Janssen gegen Corona geimpft worden sind, gilt nun: Sie sind erst nach der dritten Impfung geboostert. Nach einer ersten Impfung mit dem Covid-19 Vakzin und einer zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) gelten Personen als „grundimmunisiert“ – also vollständig geimpft. Erst nach einer weiteren Impfung nach frühestens drei Monaten liegt dann der Booster vor.
Hintergrund der jetzigen Anpassung sind aktualisierte Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der Ständigen Impfkommission (Stiko) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Seit dem 15. Januar gilt die Vorgabe, dass eine Einmalimpfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen kein vollständiges Impfschema mehr darstellt, zumindest in Deutschland.
2/1 als neuer Eintrag
Da es für alle, die nur einmal geimpft wurden, schwer ist, eine Auffrischungsimpfung unkompliziert nachzuweisen, hat die EU-Kommission die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Von den Anpassungen sollen demnach vor allem Janssen-Geimpfte und Genesene profitieren. Die Änderungen zu den Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten hatte die EU-Kommission bereits Ende Dezember beschlossen. So sollen Auffrischungsdosen wie folgt gekennzeichnet werdem:
- 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.
- 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesene Person.
Um weiterhin Zertifikate ausstellen zu können, die diesen beschlossenen Vorschriften der EU-Kommission entsprechen, müssten jedoch Änderungen im DAV-Portal vorgenommen werden.
Laut Abda ändert sich für die Apotheken bei der Zertifikatsausstellung allerdings zunächst nichts. Die Impfzertifikate werden wie gewohnt mit „Janssen 1/1“ und „2/2 Booster“ ausgestellt (Leitfaden Stand 17. Dezember). „Derzeit ist in dieser Hinsicht keine Änderung geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nämlich nicht bekannt, ob die Empfehlung der Stiko auch in das europäische Zertifikatesystem aufgenommen wird. Im Apothekenportal des DAV wird lediglich die Benutzeroberfläche für die Ausstellung der Zertifikate bereitgestellt und über eine Schnittstelle angebunden. Die Auswahlmöglichkeiten sind somit vorgegeben“, so die Abda.
Darüber hinaus wird die generelle Gültigkeit der Impfzertifikate verkürzt. Digitale Impfnachweise sind EU-weit nur noch neun Monate gültig. Durch diese überarbeitete Gültigkeit kommt es zu weiteren Änderungen bei den Impfzertifikaten. Bereits im Dezember hatte die EU-Kommission neue Vorschriften für die Kodierung der Nachweise beschlossen.