Pinimenthol Erkältungsbad

IT-Fehler: „Ich sollte 15 Sicherheitsdatenblätter ausdrucken“

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Berlin -

Der Hersteller Dr. Willmar Schwabe verschickte Sicherheitsdatenblätter an einige Apotheken für sein Pinimenthol Erkältungsbad. „Wir haben eine Mail bekommen mit einem 15 seitenlangen Anhang“, berichtet eine Inhaberin. „Unter anderem enthalten die Datenblätter Hinweise zum Verhalten im Brandfall.“ Für sie ist das ärgerlich: „Wenn es mit Erkältungsbad losgeht, frage ich mich, welche Hersteller nachziehen.“ Das Unternehmen selbst gibt einen IT-Fehler als Grund an.

Aufgrund einer Direktbestellung von Pinimenthol Erkältungsbad erhielt die Inhaberin eine E-Mail mit insgesamt 15 aktualisierten Sicherheitsdatenblätter von Schwabe. „Ich habe die Mail am Montagmorgen bekommen. Das war kein guter Start in den Tag“, berichtet sie. Denn: „Bitte machen Sie die Sicherheitsdatenblätter den zuständigen Stellen in Ihrem Hause zugänglich“, lautete die Aufforderung in dem Schreiben. „Der Bürokratieaufwand in der Apotheke ist ohnehin schon enorm“, so die Inhaberin.

Mit den Sicherheitsdatenblättern erhalten die Anwender:innen Hinweise zu möglichen Gefahren. „Neben der generellen Einstufung des Gemisches erfolgen Warnhinweise zur Entzündbarkeit und zum Verhalten im Brandfall“, so die Inhaberin. „In meinen Augen ist das übertrieben, denn es ist ein freiverkäufliches Produkt.“

Die Frage, die sich für sie aufdrängt: „Wenn ein Hersteller startet, dann ziehen andere nach. Sollen wir bald für allerlei freiverkäufliche Produkte die Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?“ So müssten immerhin 15 Seiten ausgedruckt werden. „Das summiert sich, wenn auch andere Hersteller beginnen, uns sowas zu schicken.“

Das Unternehmen äußert sich folgendermaßen zum Vorfall: „Durch einen IT-Fehler wurden irrtümlich Sicherheitsdatenblätter zu Pinimenthol Erkältungsbad und Pinimenthol Erkältungsbad für Kinder an einige Apotheken, die Pinimenthol HV-Displays bestellt hatten, versendet. Wir bedauern den Fehler und haben diesen mittlerweile behoben. Eine Dokumentationspflicht für die Apotheken besteht nicht.“

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