Empfehlung der LAK

IT-Chaos: Rückkehr zu Muster-16? Katharina Brand, 19.07.2024 16:35 Uhr aktualisiert am 19.07.2024 23:55 Uhr

Um die Versorgung während des Ausfalls bei CGM zu überbrücken, plädieren die SLAK und die sächsischen Ärzte für die temporäre Rückkehr zu Muster-16. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Sächsische Landesärztekammer (SLAK) hat sich zum internationalen IT-Ausfall geäußert. „Bitte unterstützen Sie sich kollegial, um die Patientenversorgung möglichst gut abzusichern“, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem schlägt die Kammer eine temporäre Rückkehr zu Muster-16 vor.

Um die Versorgung aufrechtzuerhalten, sollen Apotheken mit umliegenden Kolleg:innen kommunizieren, wer möglicherweise nicht von der Störung betroffen ist. Patient:innen sollen dann an diese Apotheken verwiesen werden.

Gemäß der Allgemeinverfügung der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) können Apotheken an Werktagen nach sechs Stunden und samstags nach drei Stunden ohne Genehmigung geschlossen werden, erklärt die SLAK. Apotheken im Notdienst, die vom IT-Problem betroffen sind, sollen allerdings ansprechbar bleiben und die Patientenversorgung gemeinsam mit umliegenden Apotheken sicherstellen.

Zurück zu Muster-16?

Die SLAK hat darüber hinaus eine weitere Maßnahme für die aktuelle Situation getroffen. „Wir haben die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Krankenhausgesellschaft Sachsen und die Sächsische Landesärztekammer über das bestehende Problem informiert“, berichtet sie. Der Vorschlag: Verschreibende sollen vorsorglich bis kommenden Sonntag nur noch Muster-16-Rezepte ausstellen, um die Patientenversorgung sicherzustellen.

Kollegiales Miteinander und Durchhalten im Wochenenddienst wünscht sich auch die Landesapothekerkammer Sachsen-Anhalt (AKSA). Man könne nicht vorhersehen, wie lange dieses weltweite Problem noch andauere. „Apotheken, die während des Störungszeitraums zum Notdienst eingeteilt und weiterhin von dem IT-Problem betroffen sind, bitten wir, für Patienten ansprechbar zu bleiben und gemeinsam mit umliegenden Apotheken die Versorgung der Patienten abzustimmen.“

Ausfall als „höhere Gewalt“

Dieser Ausfall könne als „höhere Gewalt“ beurteilt werden, „so dass von Ihnen nur das erwartet werden kann, was Sie tatsächlich auch leisten können, Sie also auch im Notdienst Ihr Möglichstes tun.“ Was man während der anhaltenden Störung tun könne – dafür gibt es Tipps von der AKSA:

  • „Informieren Sie sich, wer den ärztlichen Notdienst in Ihrer Region sicherstellt, und informieren Sie diesen, wenn die technischen Probleme in Ihrer Apotheke (noch) bestehen. Wirken Sie darauf hin, dass während der Dauer der Störung Papierrezepte ausgestellt werden, da Sie diese auch bei Ausfall der Software beliefern können sollten.“
  • SecurPharm-Code abfotografieren, um nachträglich auszubuchen.
  • „Wenn ein Patient ein E-Rezept bei Ihnen einlösen möchte, versuchen Sie zunächst erneut, Ihr System in Gang zu bringen, da davon auszugehen ist, dass an dem Problem gearbeitet wird und dieses ggf. zwischenzeitlich behoben wurde.“
  • bei weiterhin bestehender Störung Patien:in um Papierrezept bitten
  • „Können Sie keine Arzneimittelabgabe in Ihrer Apotheke realisieren, bieten Sie dem Patienten zumindest eine Hilfestellung an, indem Sie auf die nächstgelegene dienstbereite Apotheke verweisen und sich ggf. vorher vergewissern, dass diese erreichbar und im Stande ist, die entsprechende Leistung zu erbringen.“
  • Laufen die Systeme wieder, soll die notärztliche Praxis informiert werden.