Rezeptur: Alles neu bei Isoprop Deniz Cicek-Görkem, 01.07.2017 09:50 Uhr
Es ist so weit: Die Übergangsfrist ist beendet; ab heute dürfen Apotheker zur Flächendesinfektion nur noch 70-prozentige Isopropanol-Lösungen mit Zulassung abgeben und verwenden. Hintergrund ist die Änderung der Biozidprodukte-Verordnung, da das Gemisch als Biozid eingestuft wurde.
In der Rezeptur müssen gewisse Hygienestandards eingehalten werden, um das Risiko mikrobieller Verunreinigungen zu minimieren. Zum Einsatz kommen in der Regel alkoholische Lösungen, die desinfizierend wirken. Der sekundäre Alkohol Isopropanol wird beispielsweise in einem 70-prozentigen Gemisch mit Wasser zur Desinfektion von Flächen verwendet und wirkt bakterizid, tuberkulozid, fungizid sowie bedingt viruzid. Wichtig für die Wirkung ist die Einhaltung der empfohlenen Einwirkzeiten.
Eine Flächendesinfektion kann auf zwei Arten erfolgen, zum einen durch eine Sprühdesinfektion und zum anderen durch eine Wischdesinfektion. Ersteres sollte nur auf Flächen erfolgen, auf denen eine Wischdesinfektion nicht möglich ist. Der Nachteil ist, dass beim Sprühvorgang nicht immer eine vollständige und gleichmäßige Benetzung sichergestellt ist. Bei der Wischdesinfektion ist es zwingend notwendig, auf die Wahl der richtigen Tücher zu achten. Denn durch kontaminierte Wischlappen ist das Risiko hoch, dass die Keime verschleppt werden. Daher sind Tücher zum Einmalgebrauch vorzuziehen.
Seit Januar 2017 dürfen entsprechende Alkohol-Wasser-Gemische ohne Erlaubnis nicht mehr hergestellt und verkauft werden. Eine Ausnahme galt für Lösungen für den Eigenbedarf; zum 30. Juni lief die Übergangsfrist ab. Nun benötigen Apotheken entweder eine Erlaubnis, wenn sie Isopropanol 70 Prozent zur Flächendesinfektion herstellen und verwenden wollen. Rezepturen und Defekturen zur Anwendung am Körper sind von dieser Regelung nicht betroffen. Alternativ können Sie auf zugelassene Produkte ihrer Lieferanten zurückgreifen.
Verschiedene Hersteller bieten 70-prozentigen Isopropanol an, der als Biozid klassifiziert worden ist. Zum Beispiel können Apotheken das Produkt von Caelo beziehen. Außerdem bietet auch Aug. Hedinger den desinfizierenden Alkohol mit Zulassung an. Zur Auswahl stehen zwei Abpackungen: 1 Liter und 5 Liter. Es handelt sich um ein gebrauchsfertiges Hände- und Flächen-Desinfektionsmittel.
Apothekeninhaber können dennoch eine Zulassung beantragen – Kostenfaktor: 14.300 Euro. Aufgrund der hohen Kosten rentieren sich für Apotheken eigene Zulassungsanträge in der Regel nicht. Fertige Isopropanol-Lösungen mit Biozid-Zulassung sind für Apotheken nur geringfügig teurer als die fertigen Produkte. Eine Herstellung in der Offizin wäre jedoch wirtschaftlich günstiger. Zulassungsanträge können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) eingereicht werden. Die erteilte Zulassung gilt zehn Jahre. Allerdings müssten auch Apotheker dafür umfangreiche Wirkstoff- und Produktdossiers vorlegen. Insbesondere werden Informationen zu physikalischen, chemischen, toxikologischen und ökologischen Eigenschaften der Stoffe gefordert.
Die Apothekenmitarbeiter müssen künftig aufgrund der neuen Verordnung aufpassen, welches Produkt sie für welchen Zweck einsetzen. Da in der BAK-Leitlinie Hygienemanagement die Dokumentation des eingesetzten Desinfektionsmittels gefordert wird, könnten bei der Revision neue Nachfragen kommen.