Apotheker befreit sich aus Insolvenz Carolin Bauer, 01.08.2015 09:53 Uhr
Mehr als zwei Jahre hat Apotheker Thomas Kelz um seine Selbstständigkeit gekämpft. Der Inhaber der beiden Punkt-Apotheken in Bocholt stürzte in die Zahlungsunfähigkeit, konnte einen Betrieb aber in Eigenverwaltung weiterführen. Die Zukunft sieht für den Pharmazeuten positiv aus. Die Insolvenz soll bald aufgehoben werden.
Die Apotheke am Ostwall lief während des Insolvenzverfahrens weiter. Kelz beschäftigt 15 Mitarbeiter. „Ohne ihre Unterstützung wäre die Sanierung nicht möglich gewesen“, sagt er. Die Punkt-Apotheke am Ostwall hat Kelz 1997 übernommen. Zehn Jahre später öffnete er die Apotheke am Butenwall. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Filiale geschlossen. Momentan sei nicht geplant, die Apotheke wieder zu öffnen, so Kelz. Das Versandgeschäft wird derzeit überarbeitet.
Der Pharmazeut konnte immer auf seine Lieferanten und Kunden zählen: „Sie haben uns in dieser schweren Zeit zur Seite gestanden.“ Die Ursache für die eigene Zahlungsunfähigkeit hatte der Apotheker vor allem im Verfall der Gewinnmargen gesehen. Diese Entwicklung habe sich aber gebessert. Während des Verfahrens wurde das Geschäft vom Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus überwacht. Der Jurist wurde vom Gericht als Sachwalter bestellt.
Die Gläubiger haben während des Verfahrens nicht an dem Apotheker gezweifelt. Sowohl die Apobank als auch der Stuttgarter Großhändler Gehe haben dem Insolvenzplan jetzt zugestimmt. „Wir freuen uns über die überwältigende Mehrheit“, sagt Rechtsanwältin Nicole Scholze von der Kanzlei Andres Schneider. Die Juristin unterstützt den Apotheker beim Restrukturierungsprozess.
Zuständig für den Fall ist das Amtsgericht Münster, das den Plan Anfang der Woche erörtert hat. Dass das Insolvenzverfahren bald aufgehoben wird, ist für Scholze nur eine Formalie: Lediglich die üblichen Fristen und eine Auskunft des Finanzamtes Düsseldorf müssten abgewartet werden, sagt die auf Insolvenzrecht und Sanierung spezialisierte Juristin. Aufgegeben oder gehadert hat Kelz in den zurückliegenden zwei Jahren nicht: „Ich war immer zuversichtlich. Es war klar, dass alles klappt, wenn wir uns strikt an den Plan halten.“
Nach dem Apothekengesetz ist der Pharmazeut zur persönlichen Leitung seines Betriebs verpflichtet. Deshalb ist es entscheidend, ob das Gericht einen „starken“ oder einen „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bei einem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt der Apotheker wie im Fall von Kelz handlungsfähig.
Investitionen oder Rechnungen dürfen aber auch während der Selbstverwaltung nur in Absprache mit dem Sachwalter getätigt werden. Kebekus hatte Kelz von Beginn an gute Chancen prophezeit, da die großen Gläubiger auf seiner Seite waren. Der Jurist wird künftig nicht mehr die Geschicke der Apotheke mitbestimmen.
Immer wieder stürzen Apotheker in die Zahlungsunfähigkeit oder finden keinen Nachfolger. 2014 ist die Zahl der Betriebe in Deutschland weiter zurückgegangen: Zum Jahreswechsel gab es 208 Apotheken weniger als noch 2013. Insgesamt ist die Zahl um 1 Prozent auf 20.436 gesunken.